Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.45
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(zu Punkt 25.1)
StR Rudi Federspiel
GRin Beatrix Klaus
Stadtmagistrat l,msbruck
t /l t O9. Jan. 2023
KO Andrea Dengg
GRin Deborah Gregoire
eingelangt am
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
( "P ". eo()~ GRin Astrid Denz
v ·n:; R- T{-112 2"1>
KO Stv. Andreas Kunst
Geschäflss(eile für memderat un Stadtsenat
Innsbruck, am 02.01.2023
Dringender Resolutions-Antrag
betreffend die Aufforderung an den Bundesgesetzgeber zur temporären
Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuer bei Mietvorschreibungen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird aufgefordert, sich mit dem Anliegen nach einer auf ein Jahr befristeten
Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuer bei Mietvorschreibungen an die Präsidenten des
National- und Bundesrates zu wenden und in diesem Zusammenhang auch Unterstützung
durch den Österreichischen Städtebund zu suchen.
Begründung:.
„Die Inflation trifft nicht nur Mieterinnen, sie trifft uns alle. Gestiegen sind die Preise in allen
Segmenten. Im Übrigen ist der Baupreisindex, der für die Preisentwicklung im Baubereich
verantwortlich ist, um vieles höher gestiegen als der Verbraucherpreisindex. Unter dem
Blickwinkel der notwendigen Vornahme von Investitionen in den Hausbestand läge eine
Bindung der Mieten an den Baupreisindex und nicht an den Verbaucherpreisindex nahe."
(Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund)
Es darf hierzu auch Hr. Bürgermeister zitiert werden : ,,Immer mehr Menschen , vor allem junge
Familien, wandern aus Innsbruck ab, weil leistbarer Wohnraum in der Stadt knapp ist. Die
aktuelle Teuerungswelle verschärft diese Situation zusätzlich. Hier müssen wir
entgegenwirken" (vgl. Stadtblatt vom 29.12.2022 , Beitrag „Mieter verlangen rasche
Lösungen ")
Begründung der Dringlichkeit:
Im Zuge der allgemeinen Teuerungswelle , die über die Menschen hereingebrochen ist, dürfen
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ßnahmen nicht länger auf die lange Bank geschoben werden , vielme~,r
rasches und
spurbares Handeln gefordert.
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Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich
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