Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.47
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B EG R Ü N DU N G:
Im laufe der vergangenen Monate haben viele Mieter von Wohnungen von Gemeinnützigen
Bauvereinigungen äußerst unerfreuliche Post von ihrem Wohnungseigentümer erhalten. Die
Energiekosten haben sich drastisch erhöht und werden sich nochmals erhöhen, die jeweiligen
Akontierungen werden aus diesem Grunde angepasst, so der pauschale Inhalt dieser Schreiben . Man
möge Strom sparen und Institutionen wie die Caritas oder das DOWAS aufsuchen, falls notwendig. In
vielen Fällen ist von einer Vervierfachung der Kosten auszugehen, teilweise geht es aber sogar um das
Achtfacht oder sogar noch mehr. Die Strompreisbremse des Bundes wird hier nur teilweise und zeitlich
befristet greifen .
Die finanziellen Herausforderungen für diese Mieter sind also entsprechend enorm. Eben gerade in
Wohnungen von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, wie beispielsweise der Neuen Heimat Tirol, die
sich je zur Hälfte im Eigentum der Stadt Innsbruck sowie des Landes Tirol befindet. Darüber hinaus
sollen hier auch die Mieter von Wohnungen der lnnsbrucker Immobilien Gesellschaft {IIG) als gänzlich
stadteigener Unternehmung mitgedacht werden.
Es braucht eine finanzielle Unterstützung von Seiten der Stadt speziell für diese Mietergruppe. Hier ist
sowohl ein Pauschalbetrag als auch eine entsprechend den Voraussetzungen und Notwendigkeiten
der Mieter individuell gestaltete Förderung denkbar. Die Lage ist jedenfalls dramatisch, wenn auf
Grund dieser massiv gestiegenen Energiekosten schon einzelne Mieter überlegen müssen, das
Mietverhältnis zu einer Gemeinnützigen Bauvereinigung ( !) oder der IIG auf Grund finanzieller
Überforderung zu beenden. Wo sollen diese Menschen, wo sollen diese Familien dann hingehen, in
die Obdachlosigkeit? Die Bedingungen am freien Immobilienmarkt sind uns allen hinlänglich bekannt.
Hier ist dringend und ehestmöglich eine unbürokratische Lösung im Sinne der bis an ihre Grenzen
belasteten
Mieter auszuarbeiten.
Die entsprechende
Richtlinie soll
dann von
Seiten
des
Bürgermeisters dem Gemeinderat zur Debatte und Beschlussfassung vorgelegt werden, nachdem hier
von Seiten der Stadt wohl zusätzliche, bis dato nicht einkalkulierte Finanzmittel in die Hand genommen
werden müssten .
Des Weiteren sollen von Seiten des Bürgermeisters Gespräche mit dem Land Tirol betreffend eine
etwaige Kostenbeteiligung geführt werden .