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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.50

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BEG R Ü N DU N G:

Der Energiekostenzuschuss des Landes ist an folgende, äußerst eng gefassten und vielen Menschen
in diesen finanziell enorm herausfordernden Zeiten wohl nicht mehr entsprechende NettoEinkommensgrenzen gebunden:
Netto-Einkommensgrenzen erweiterter Bezieherkreis:



€ 1.900,00 pro Monat für al lein stehe nde Persone n



€ 2.700,00 pro Monat fü r Eh epaare und Lebe nsgemein schaften



€ 450,00 pro Monat zusätzl ich für das 1. und 2. und



€ 330,00 für jed es weitere im gemein sam en Haushalt lebende

un te rh al tsberechtigte s Kind m it Anspru ch auf Fam ilienbeih ilfe


€ 750,00 pro Monat für die erste weitere erwachsen e Person im Haushal t



€ 600,00 pro Mon at für jede weitere erwa chsene Person im Ha ushal t

~ - - - - . S.ie.!J.e. ,, f?..i~!J.~lir1ie. des Landes Tirol für den Heiz.~C?~te.r1zuschuss": 5.tCJn~P!-P!·2P2L
Nun treffen die massiven Steigerungen im Bereich der Energiekosten aber auch viele Personen hart,
die Einkommen über diesen Vorgaben haben. Konkret den Mittelstand. Für diesen ist jedoch bis dato
keine Entlastung im Sinne eines landeseigenen oder städtischen Zuschusses vorgesehen. Wenn
teilweise sogar von einer Verachtfachung der Stromkosten gesprochen werden muss, sieht man, dass
hier nicht nur sehr einkommensschwache Haushalte an ihre Belastungsgrenze stoßen.

Auf Grund der sich immer weiter zuspitzenden Situation soll nun die Stadt Innsbruck in Vorlage treten
und einen separaten Energiekostenzuschuss für den lnnsbrucker Mittelstand auflegen. Dieser soll
konkret Gemeindebürgern zur Verfügung stehen, deren Einkommen zwar über den oben genannten
Vorgaben für einen Energiekostenzuschuss des Landes liegen, aber innerhalb der folgenden
Einkommensgrenzen im Bereich der Wohnbauförderung:
........... . ............... ....

Personeoanzah 1

Einkom mensobergrenze

1

EUR 3.000 ,-

2

EUR S.000,-

3

EU R S.370,-

für jede weitere Peroon

EUR + 370 ,-

Siehe

Richtlinie" Stand

2022

Ein Ein-Personen-Haushalt, der zwischen 1.900 EUR und 3.000 EUR pro Monat als Netto-Einkommen
ausweist, soll den städtischen Energiekostenzuschuss erhalten . Ebenso ein Zwei-Personen-Haushalt,
der zwischen 2.700 EUR und 5.000 EUR pro Monat als Netto-Einkommen ausweist. Usw.