Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.74
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(zu Punkt 27.13)
Stadtma~istrat Innsbruck
NEOS Innsbruck, 15. 12 . 2022 DKN
eingelangt am
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5. Def. 2022
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INNSBRUCK
Geschättsstelle für Gemeinderal und Sladlsenat
Inklusion: Mehr Assistenzkräfte für städtische Kindergärten
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20 Abs . ,
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.
Sachverhalt: In Innsbruck gibt es in fünf städtische Kindergärten jeweils eine Integrationsgruppe, in denen je drei Kinder mit Behinderungen durch Sonderpädagog:innen betreut werden können.
Da der Bedarf für Betreuung für Kinder mit Behinderungen aber höher ist, bedeutet das, dass betroffene lnnsbrucker Kinder zum Teil nur an alternierenden Tagen
den Kindergarten besuchen können .
Dieser Umstand wird damit begründet, am Arbeitsmarkt in Innsbruck bzw. Tirol
nicht mehr Sonderelementarpädagog:innen verfügbar sind .
Kinder mit zusätzlichen Notwendigkeiten, für die aber aufgrund der Einstufung
keine Behinderung attestiert wird, können auch andere Kindergärten besuchen, in
denen kein Fokus auf Integration besteht. Für diese Kindergärten stehen drei mobile Beratungs- und Begleitungssonderelementarpädagog:innen zur Verfügung.
Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, dass jedem städtischen Kindergarten ausreichend Assistenzpersonal zur Verfügung gestellt wird, um
inklusive Settings und eine durchgehende altersgemäße Betreuung von Kindern mit Behinderungen jedenfalls im Pflichtjahr an allen Standorten zu gewährleisten.
Begründung:
Inklusion bedeutet grundsätzl ich die Chance, dass es zur Selbstverständl ichkeit
wird , dass Menschen mit und ohne Behinderung miteinander adäquat und vorurteilsfrei umgehen können . Dazu die notwendige Form des sozialen Lernens zu bieten, muss für alle Pädagog:innen in Bildungs- und Betreuungsstätten ein selbstverständlicher Auftrag sein. Das bedeutet, dass alle Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten für alle Kinder gleich gegeben sein müssen und alle Pädagog:innen
inklusiv betreuen und bilden können .
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es gewährleistet sein muss, dass auch Kinder
mit Behinderungen in den altersgemäßen Kernzeiten der Bildungs- und Betreuungsstätten anwesend sind .
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