Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.81

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(zu Punkt 27.19)

Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

Bürgermeister Georg Willi
im Hause

geTz.

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1 r, 1 h 5.
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20?.L
Geschäftss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat
lnnsbruck-12122022

ANTRAG

Der Gemeinderat möge beschließen,

der Gemeinderat schlägt der Tiroler Landesregierung gemäß §89, lnnsbrucker Stadtrecht,
vor,

§ 20 (1), lnnsbrucker Stadtrecht, der Gemeinderat tritt auf Einberufung durch den
Bürgermeister nach Bedarf, mindestens aber in jedem Kalendermonat zusammen. In
den "Monaten August und September jedes Jahres findet keine Gemeinderatssitzung statt, es sei denn, daß die Abhaltung einer solchen zur Behandlung unaufschiebbarer Angelegenheiten im öffentlrchen Interesse erforderlich wäre. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat binnen einer Woche einzuberufen, wenn dies mindestens vierzehn seiner Mitglieder zur Behandlung eines bestimmten in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallenden Gegenstandes schriftlich verlangen. Der Beginn
einer solchen Sitzung ist auf einen •Tag innerhalb von zwei Wochen nach dem Einlangen des Verlangens beim Stadtmagistrat festzusetzen.
wird im Wortlaut geändert auf,
der Gemeinderat tritt auf Einberufung durch den Bürgermeister nach Bedarf, mindestens aber in jedem Kalendermonat zusammen. Im Monat August jedes Jahres findet keine Gemeinderatssitzung statt, es sei denn, daß die Abhaltung einer solchen
zur Behandlung unaufschiebbarer Angelegenheiten im öffentlichen Interesse erforderlich wäre. Der Bürgermeister hat den Gemeinderat binnen einer Woche einzuberufen, wenn dies mindestens vierzehn seiner Mitglieder zur Behandlung eines bestimmten in die Zustän-digkeit des Gemeinderates fallenden Gegenstandes schriftlich verlangen. Der Beginn einer solchen Sitzung ist auf einen Tag innerhalb von zwei Wochen nach dem Einlangen des Verlangens beim Stadtmagistrat festzusetzen