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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.84

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Begründung:
Die nun beschlossene zweite Vergabeliste sieht die Kriterien für die Vormerkung als erfüllt an, wenn
die Hauptmietzinsbelastung (Bruttomiete) 25% des Einkommens übersteigt, wohingegen für die
Vormerkung auf der ersten Vergabeliste nur möglich ist, wenn die Hauptmietzinsbelastung 40% des
Nettohaushaltseinkommens (zuzüglich Mietbeihilfen) überschreitet.
Die Richtlinien für die Vormerkung auf der zweiten Vergabeliste sehen eine Einkommensspanne von
-30% bis +20% der Wohnbauförderungsgrenze vor, d.h. 70% bis 120% der Wohnbauförderungsgrenze.
Wer weniger verdient, kann sich nur für die erste Vergabeliste vormerken lassen, für die strengere
Vormerkkriterien gelten.
Dies führt zu einer massiven Ungleichbehandlung von Menschen mit einem geringeren Einkommen.
Wer monatlich netto (bezogen auf das Jahreszwölftel) 2 100 Euro verdient, hat gemäß den
beschlossenen Vormerk- und Vergaberichtlinien der zweiten Vergabeliste Anspruch auf Vormerkung,
wenn die Hauptmietzinsbelastung 525 Euro (25%) übersteigt. Wer etwa 100 Euro weniger verdient,
kann sich nur für die erste Vergabeliste vormerken lassen, und zwar erst dann, wenn die
Hauptmietzinsbelastung 800 Euro (40%) übersteigt. Hieraus ergibt sich, dass viele Menschen, die
größere Probleme haben, sich auf dem privaten Immobilienmarkt mit Wohnraum zu versorgen, bei
der städtischen Wohnungsvergabe gegenüber denen benachteiligt werden, deren
Einkommenssituation besser ist.
Dieser Umstand muss dringend behoben werden, um eine faire Wohnungsvergabe zu gewährleisten.
Der Antrag sieht vor, diese Lücke dahingehend zu schließen, dass sich all diejenigen, deren
Einkommen unterhalb der Grenzen für die zweite Liste liegt, für die erste Liste vorgemerkt werden
können, sofern ihre Hauptmietzinsbelastung den Schwellenwert der zweiten Liste liegt. Wer die
Kriterien für die zweite Liste erfüllt, ist auf dieser vorzumerken und nur dann auch für die erste
vorzumerken, wenn seine Hauptmietzinsbelastung einen höheren Schwellenwert überschreitet. Es
soll so sichergestellt werden, dass auch das Wohnbedürfnis der Mittelschicht bei der Einführung
einer zweiten Vormerkliste angemessen Berücksichtigung findet.

GR Mesut Onay

Alternative Liste Innsbruck

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