Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.60

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- 51 -

Ich finde dieses Projekt durchaus gelungen,
denn es ist ein sehr tolles und wertvolles
Projekt, auch hinsichtlich der Froneben Alm.
Außerdem ist es sehr wichtig für das gesamte Freizeitangebot der Schlick 2000, für
die InnsbruckerInnen und für die ganze
Tourismusregion.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen ALI,
1 Stimme):
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.01.2023 (Seite 49) wird angenommen.
20.

Maglbk/49753/LA-LSA/1/ZEA
Stadt Innsbruck - Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB), thermische Grundwassernutzung im
Bereich Bozner Platz

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 24.01.2023, welcher in der Sitzung des Gemeinderates am 25.01.2023
von der Tagesordnung abgesetzt wurde:
1.

2.

3.

Die Stadt Innsbruck räumt der
lnnsbrucker Kommunalbetriebe AG das
Recht zur Errichtung, Benützung und
Erhaltung einer Grundwasserversorgungsanlage zur thermischen Nutzung
im Bereich des Bozner Platzes gemäß
angefügtem Lageplan (Anlage ./1) ein,
wobei sich Abweichungen zur Trasse
noch ergeben können. Die Höhe der
entsprechenden Entschädigung richtet
sich nach dem geltenden Entgeltkatalog.
Für die Entnahme des Grundwassers
am Bozner Platz im Ausmaß von 46 Liter/Sekunde zur thermischen Nutzung
für die Zeit bis zum 31.12.2043 wird ein
einmaliges Entgelt in Höhe von netto
€ 19.000,-- verrechnet.
Die Mag. Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Details dieses
Rechtsgeschäfts zu regeln.

Es soll eine unterirdische Pumpstation entstehen. Die IKB stellt das Grundwasser derzeit drei NutzerInnen zur Verfügung. In den
Kellerräumen werden entsprechende Wärmepumpen installiert. Wenn im Sommer

GR-Sitzung 25.01.2023

Kühlung notwendig ist, ist das auch machbar. Die Summe, die wir bekommen, orientiert sich am Entgeltkatalog der Stadt Innsbruck, in der Version des Jahres 2023. Es
gibt für jeden Laufmeter Rohr oder Glasfaserkabel, das verlegt wird, eine Entschädigung. In Summe wären das rund € 80.000,-die wir bekommen. Bezüglich der Frage der
Entnahmemenge beim Wasser wurde ein
Gutachten bei DI Dr. Uli Stegner in Auftrag
gegeben. Daraufhin hat er eine Kurve gezeichnet, beginnend mit Kleinanlagen, wie
Einfamilienhäusern, meist mit einer Wassermenge bis € 1,5 Liter, Mehrfamilienhäuser
mit einer Wassermenge bis 10 Liter und
Großanlagen, die mit einer Wassermenge
von 100 Liter das Auslangen finden. Man
hat den Wert von 46 Sekundenliter, die anfallen, in die Kurve eingetragen und kommt
auf den Betrag von € 19.000,-- der von der
IKB für dieses Projekt einzuheben ist. In
Summe bekommen wir knapp € 100.000,--.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe eine
Frage und orientiere mich dabei an den vorliegenden Unterlagen: Wir bekommen nicht
€ 19.000,--, sondern € 100.000,-- für die
thermische Nutzung, wird das noch abgeändert?
Ich glaube nämlich, dass man hier unterscheiden muss - das war auch gestern
schon unser Thema im Stadtsenat - zwischen der Gewährung eines Entgelts, dass
die Leitung verlegt wird, und der endgültigen Nutzung. In der Vorlage steht nur, dass
wir bis 2043 ein einmaliges Entgelt von
€ 19.000,-- bekommen. Ist eine thermische
Verwendung überhaupt machbar? Reden
wir nicht mehr mit? Habe ich das missverstanden?
Bgm. Willi: Es handelt sich um den Betrag
von € 80.000,--, der auf der Seite 2 in der
vorletzten Zeile im Bericht der Mag.-Abt. IV,
Liegenschaftsangelegenheiten, vom
16.01.2023 angeführt wird. Dort sind diese
Entschädigungen nach dem Entgeltkatalog
aufgeführt. Der Betrag von € 19.000,--, der
im zweiten Absatz der Beschlussvorlage angeführt ist, leitet sich von der Expertise von
DI Dr. Uli Stegner, Universität Innsbruck,
ab.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: In dem Bericht
der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, vom 16.01.2023 steht, dass wir wenig bekommen. Es scheint mir, dass wir von