Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.68
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dieser Antrag auf Eis gelegt werden. Es
kann nicht sein, dass hier gegen die Subventionsordnung gearbeitet wird. Die Entscheidung der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, muss abgewartet werden.
Übrigens gibt es beim Punkt 28, Plattform
mobile Kulturinitiativen (pmK), dasselbe
Problem.
Bgm. Willi: Ich möchte einen Vorschlag zur
Güte machen: Wenn jemand ein Formular,
das sie/er auf der Homepage der Stadt
Innsbruck findet, nämlich ein Subventionsformular, ausfüllt und darauf steht, dass der
Upload eines Ausweises die Unterschrift ersetzt, kann sie/er darauf vertrauen, dass
das so ist.
Zu prüfen, ob das dann mit der Subventionsordnung übereinstimmt, ist nicht die
Aufgabe der/des Antragstellerin/s. Das hat
GR Kunst entdeckt, man wird dem nachgehen und die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wird aufklären, wie es genau ist.
Hier aber jetzt diesen Antrag zurückzustellen, halte ich für überschießend, zumal
GR Kunst einige Tagesordnungspunkte zuvor erst gesagt hat, dass fehlende Unterschriften nachgereicht werden sollen, bevor
das Geld ausbezahlt wird.
Ich finde, dass man hier gleich verfahren
sollte.
GR Kunst: Herr Bürgermeister, ich gebe
Ihnen Recht. Derjenige, der den Subventionsantrag macht, kann nichts dafür. Das
habe ich auch so gemeint und gesagt. Da
ist natürlich das Amt zuständig. Mit der Zurückstellung meine ich schon, dass es heute
beschlossen wird. Bevor es zur Auszahlung
kommt, sollen aber diese Unterschriften gemäß der Subventionsordnung nachgereicht
werden. Dann kann es selbstverständlich
zur Auszahlung kommen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GRin Heisz: Danke GR Kunst für die Klarstellung. Ich halte es aber auch für übertrieben, deswegen die beiden Anträge zurückzustellen und noch einmal für die nächste
Sitzung des Gemeinderates aufzubereiten.
Außerdem sind die Heart of Noise und die
pmK im positiven Sinne amtsbekannt und
langjährige KulturpartnerInnen der Stadt
Innsbruck.
GR-Sitzung 25.01.2023
Es klingt so, als ob getrickst oder gar betrogen würde. Das ist sicher nicht der Fall, wobei ich nicht glaube, dass das GR Kunst unterstellen möchte. Das sind langjährige AkteurInnen in der Innsbrucker Kulturszene
und haben einfach diesen Passus gelesen,
den Pass kopiert und die Sache hat sich für
sie erledigt.
GR Depaoli: Ich sehe das etwas anders.
Vielen Dank GR Kunst, der uns immer wieder vor Augen hält, dass gewisse Dinge genauer durchgeführt werden müssen. Die
AntragstellerInnen können nichts dafür. Woher sollen diese das auch wissen? Es wird
nach dem Formular der Stadt Innsbruck vorgegangen.
Wir hier im Gemeinderat wissen jetzt aber,
dass diese Zustimmung nicht der Subventionsordnung entspricht. Der Passus des
kopierten Ausweises wurde nicht beschlossen und steht auch nicht in der Subventionsordnung. Die/der SubventionswerberIn
hat es nicht verdient, dass der Antrag zurückgestellt wird. Wir müssen aber nach
bestem Wissen und Gewissen handeln. Ich
erinnere alle wieder an den Amtseid: Entscheidung treffen nach rechtlichen Grundlagen.
In der Subventionsordnung ist das nicht enthalten und deshalb können wir das normalerweise so nicht beschließen. Ich werde
dagegen stimmen.
GR Wanker: Ich finde es gut, dass
GR Kunst das aufgezeigt hat, glaube aber,
dass so etwas aus der Praxis heraus geschieht. Vereine, da rede ich nicht von den
Kulturvereinen, sondern auch von den Sozial- und Sportvereinen, haben oft nicht die
Personen vor Ort, die sie brauchen, um das
Formular zu unterzeichnen.
Wenn jemand einen amtlichen Lichtbildausweis dabeihat, glaube ich, dass wir intern im
Stadtmagistrat und in der Subventionsordnung dafür zu sorgen haben, dass das akzeptiert und für die Vereine leichter gemacht
wird. Im Sozialbereich, in dem SeniorInnen
Vereinsfunktionen innehaben und vielleicht
nicht so mobil sind wie viele andere oder wir
hier im Saal, soll das Subventionsansuchen
erleichtert werden, indem die Kopie eines
Personaldokuments beigelegt werden kann.