Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.96

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- 87 -

GR Depaoli: Herr Bürgermeister, ich mache
Sie darauf aufmerksam, dass es nicht zulässig ist. Ansonsten fragen Sie bitte
MDin Mag.a Herlitschka, Msc.
Bgm. Willi: Von Handys steht in der IWO
nichts. Was jemand in der Wahlkabine
macht, ist mir völlig egal.
Mehrheitsbeschluss (geheime Abstimmung
laut Beilage):
Der Abänderungsantrag von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer und MitunterzeichnerInnen (Seite 83) wird abgelehnt.
Bgm. Willi unterbricht um 18:30 Uhr die Sitzung zur Vorbereitung der weiteren geheimen Wahl. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um
18:35 Uhr wieder fortgesetzt.
Bgm. Willi: Gemäß § 85 Abs. 1 Innsbrucker
Wahlordnung 2011 (IWO) bestelle ich für
die Durchführung der Abstimmung zwei
WahlhelferInnen, die der stärksten bzw.
zweitstärksten Gemeinderatspartei und somit den Innsbrucker Grünen (GRÜNE) und
der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ)
anzugehören haben.
Für die GRÜNEN wurde GR Dipl. Soz.Wiss.in Zeliha Arslan und für die FPÖ
GR Andreas Kunst namhaft gemacht. Ich
erkläre beide zu den bestellten WahlhelferInnen und ersuche sie, ihre Tätigkeit aufzunehmen.
in

Mehrheitsbeschluss (geheime Abstimmung
laut Beilage):
Beiliegender von GR Depaoli in der Sitzung
des Gemeinderates am 15.12.2022 eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.

41.4

MagIbk/41563/GfGR-AT/217/2022
Verhinderung der Errichtung einer
Flüchtlingsunterkunft im Westen
der Stadt Innsbruck, Resolution
(Bgm.-Stellv. Lassenberger)

GR Lukovic, BA MA MA: Hat der Antrag
durch die Entscheidung von LH-Stellv.
Dr. Dornauer nicht eigentlich als überholt zu
gelten, da die Errichtung bereits abgesagt
wurde?
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Ob die Errichtung abgesagt wurde,
weiß ich nicht, ich weiß nur, dass sie vorerst
gestoppt wurde. Aus diesem Grund, glaube
ich, ist dieser Antrag nach wie vor abzuhandeln.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Da bin ich mir
auch nicht sicher - und nur, weil jemand in
der Tiroler Landesregierung behauptet,
dass die Errichtung abgesagt wurde, ist das
für mich noch lange kein Grund einen Antrag abzuweisen, zurückzuweisen oder zurückzunehmen. Ich würde es erst glauben,
wenn wir im Stadtmagistrat schriftlich vorliegen hätten, dass dieses Thema erledigt ist.
Dazu gesellt sich das Problem, dass bereits
Bauarbeiten getätigt wurden.
Mit diesem Antrag würde Herr Bürgermeister beauftragt, in Kontakt mit der Tiroler
Landesregierung zu treten, um sich gegen
die Errichtung einer zusätzlichen Flüchtlingsunterkunft im Westen der Stadt Innsbruck auszusprechen.
Wie im Antrag erwähnt wird, haben wir in
der Stadt Innsbruck rund 1.280 untergebrachte Flüchtlinge. Deswegen sind wir der
Meinung, dass damit die Stadt Innsbruck ihren Anteil erfüllt hat, denn meines Wissens
ist Innsbruck nicht die einzige Gemeinde in
Tirol, die eine "Quote" erfüllen sollte. Ich betone Quote deshalb, weil ich nicht der Meinung bin, dass man diesbezüglich eine solche erfüllen muss oder sollte.
Die Stadt Innsbruck hat unserer Ansicht
nach ihre Pflicht getan, deshalb muss man
sich auch einmal zufriedengeben.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)

GR-Sitzung 25.01.2023