Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.98
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die Annahme des Antrages.
GR Dr. Patek: Ich glaube, man kann sich nicht darauf verlassen, dass die volle Definitionsmacht bei der öffentlichen Hand bleibt. Es
entwickeln sich verschiedene Strukturen, wo sich private Anbieter auf den
lukrativen Seiten des Geschäftes etablieren. Unter Umständen blüht die Gefahr, dass sich diese Anbieter "hineinreklamieren" und verlangen, dass die
öffentliche Hand das ausschreiben muss, was sie anbieten. Wenn die öffentliche Hand etwas anderes ausschreiben würde, wäre dies ein Handelshemmnis.
Sollte sich diese Logik durchsetzen, dann verliert die öffentliche Hand auf Dauer die Definitionsmacht dessen, was sie ausschreibt.
Wenn es zum Beispiel beim öffentlichen Verkehr heißen würde, dass es
Anbieter gibt, welche die lukrativen Linien machen und wir uns dafür entscheiden, ganze Netze auszuschreiben, wird dann gesagt, dass dies ein
Handelshemmnis ist. Wir werden gezwungen, etwas anzubieten, was wirtschaftlich nicht begründet werden kann.
Dann kommt es auf Machtproben und auf Schiedssprüche von
Personen an, die diese Situation unter Umständen völlig anders sehen und
denen der Vorsorgegedanke der einzelnen Gemeinden oder sonstigen Gebietskörperschaften weniger wichtig ist, als das dynamische Wirtschaftsleben. Dies ist ein Konflikt, auf den wir zusteuern werden und der bisher
noch nicht geklärt wurde. Es wäre jedoch machbar, diesen Konflikt zu klären.
Den Optimismus von GR Kritzinger in Ehren, aber wenn die
EU-Kommission sagt, dass der Konflikt noch nicht bereinigt ist, dann würde ich dieser mehr glauben, würde aber betonen, dass ich aufpassen möchte. Wir erleben teilweise, welche Art von Regelungen man landesweit im
Hinblick auf die schlechten Luftwerte beim Transit treffen will und wie
man dann gegenüber einer internationalen Gemeinschaft oder gegenüber
einem internationalen Rechtssystem dasteht. Dies ist jedoch mit GATS
(General Agreement on Trade in Services) nur bedingt vergleichbar.
Im Grunde genommen sind die grundsätzlichen Interessen,
gegen die man sich als relativ kleine Gebietskörperschaft dann auch be-
GR-Sitzung 27.3.2003