Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.184
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4) Welche fachlichen Parameter werden hinsichtlich der Feststellung einer
erheblichen Beeinträchtigung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes seitens
der zuständigen Dienststellen angewandt?
5) Warum wurde, wenn schon der geplante Zubau der Akt Tirol in einer peripheren
Lage eine Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen sollte, etwa die Zerstörung
eines gewachsenen historischen Ensembles wie der Maria-Theresien-Straße
durch den Neubau des „Kaufhaus Tyrol" in den frühen 2000er Jahren nicht als
Beeinträchtigung des Orts- und Straßenbildes gewertet?
6) Welche Umplanungen wären seitens des Projektwerbers AK Tirol wären
erforderlich, um einen Zubau zu errichten, der aus Sicht der zuständigen
Dienststellen keine Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde?
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