Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.190
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BEG R Ü N DU N G:
Der Energiekostenzuschuss des Landes ist an folgende, äußerst eng gefassten und vielen Menschen
in diesen finanziell enorm herausfordernden Zeiten wohl nicht mehr entsprechende NettoEinkommensgrenzen gebunden :
Netto-Einkommensgrenzen erweiterter Bezieherkreis:
•
€ 1.900,00 pro Monat für allein stehende Personen
•
€ 2.700,00 pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
•
€ 450,00 pro Monat zusätzl ich für das 1. und 2. und
•
€ 330,00 für jedes weitere im gemeinsamen Haushalt lebende
unterhaltsberechtigtes Kind mit Anspruch auf Fam ilienbeihilfe
•
€ 750,00 pro Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
•
€ 600,00 pro Monat für jede we itere erwachsene Person im Haushalt
. . ?ie.~e.,,~i~f)Jlif!ie. des Landes Tirol für den Heiz~CJ~te."!zuschuss", StCJn~g~.g~ ·?P23.
Nun treffen die massiven Steigerungen im Bereich der Energiekosten aber auch viele Personen hart,
die Einkommen über diesen Vorgaben haben. Konkret den Mittelstand. Für diesen ist jedoch bis dato
keine Entlastung im Sinne eines landeseigenen oder städtischen Zuschusses vorgesehen . Wenn
teilweise sogar von einer Verachtfachung der Stromkosten gesprochen werden muss, sieht man, dass
hier nicht nur sehr einkommensschwache Haushalte an ihre Belastungsgrenze stoßen.
Auf Grund der sich immer weiter zuspitzenden Situation soll nun die Stadt Innsbruck in Vorlage treten
und einen separaten Energiekostenzuschuss für den lnnsbrucker Mittelstand auflegen. Dieser soll
konkret Gemeindebürgern zur Verfügung stehen, deren Einkommen zwar über den oben genannten
Vorgaben für einen Energiekostenzuschuss des Landes liegen, aber innerhalb der folgenden
Einkommensgrenzen im Bereich der Wohnbauförderung:
Personenanzahl
Einkommensobergrenze
1
EU R 3.000 ,-
2
EUR 5.000 ,-
3
EUR 5.370,-
für jede weitere Peroon
EUR + 370 ,-
Siehe „Wohnbauf~r~e.r_llng ~i~htlinie ", St.CJ"!t?e.ptember 29??
Ein Ein-Personen-Haushalt, der zwischen 1.900 EUR und 3.000 EUR pro Monat als Netto-Einkommen
ausweist, soll den städtischen Energiekostenzuschuss erhalten . Ebenso ein Zwei-Personen-Haushalt,
der zwischen 2.700 EUR und 5.000 EUR pro Monat als Netto-Einkommen ausweist. Usw.