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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.215

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NEOS Innsbruck, 15. 12 . 2022 DKN
INNSBRUCK

Dem Aspekt der Inklusion wird hingegen nicht gerecht, wenn Kinder mit Behinderungen individuell weniger lange betreut und früher entlassen werden oder gar tageweise nicht anwesend sind. Es ist hingegen notwend ig, sie in einem Einzel- oder
Kle ingruppensetting zu betreuen, wenn sie zeitweise vom Prozess in der Großgruppe überfordert sind.
Ein freiwil liges Angebot, wie zB Nachmittagsbetreuung muss bei Bedarf für alle
Kinder zur Verfügung stehen.
Alles andere bedeutet für Kinder mit Beh inderungen eine Benachteiligung.
Um inklusive Settings zu gewährleisten, müssen Assistent:innen zur Verfügung
gestellt werden, die Kindern mit zusätzlichen Notwendigkeiten innerhalb oder außerhalb der Gruppe helfen. Sie werden von mobi len Pädagog:innen mit sonderpädagogischen oder besonderen Fachkenntnissen unterstützt und angewiesen.
Diese Form des inklusiven Settings muss bei Bedarf in allen städtischen Kindergärten ermöglicht werden, dass alle Kinder gemäß ihrem Alter zum indest im Pflichtjahr durchgehend betreut werden können.
Dabei ist zu bedenken, dass es dem Grundrecht aller Kinder auf Bildung widerspricht, dass auf der Homepage der Stadt Innsbruck nur bei manchen städtischen
Kindergärten ein „Fokus auf Integration" angeführt ist, anstatt dass alle Kindergärten inklusiv geführt werden .
Es fällt auf, dass Kinder mit Behinderungen bei Schuleintritt auf diese Form des
inklusiven Settings in den Kindergärten nicht ausreichend vorbere itet sind, da sie
häufig auch im Pflichtjahr dieses nicht ausreichend erleben konnten. Dadurch ergeben sich für die betroffenen Kinder weiterführende Probleme.
Zudem besteht für Eltern mit Beh inderungen ein Nachteil am Arbeitsmarkt, wenn
für ihre Kinder keine durchgehende altersgemäße Betreuung möglich ist.

Bedeckung: aus den Ertragsanteilen der Stadt Innsbruck
Ich bitt die Kolleginne und Kollegen des Gemeinderats daher um Zustimmung.

Mag.a

gmar Klingler-

Stefan Gleinser

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