Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.220
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Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 41.20)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
„n.,, ....,.,A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
1 Dez. 2022
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im Hause
;esdiaftsslel efür Gemeinderat und Btadtsenat
lnnsbruck-12122022
PRÜFANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
die für Ampelschaltungen im Stadtmagistrat zuständigen Abteilungen und Ämter werden vom Bürgermeister beauftragt zu prüfen, inwieweit es möglich ist, dass der Betrieb von Ampelanlagen in der Nacht auf "Blinken" reduziert wird.
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Gemeinderat bzw. dem Ausschuss für Umwelt,
Energie und Mobilität bis spätestens 31. März 2023 zur Kenntnis gebracht
Begründung:
In Innsbruck sind sämtliche bzw. beinahe sämtliche Ampelanlagen rund um die Uhr in Betrieb. (Eine dementsprechende Anfrage an den Bürgermeister wurde vom Gerechten Innsbruck bei der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2023 eingebracht).
Es stellt sich die Frage, ob es wirklich Sinn macht, dass Ampelanlagen im Stadtgebiet auch
in der Nacht, in welchen es wenig bis kaum Verkehr gibt, in vollem Betrieb eingeschaltet
bleiben m"üssen, oder ob es genügt die Ampelanlagen auf „Blinkend" umzustellen, wie selbiges auch in anderen Städten und Gemeinden üblich ist.
Die Abteilungen, welche mit der gegenständlichen Prüfung beauftragt werden, sollen dem
Gemeinderat bzw. dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität im Ergebnis der Prüfung mitteilen, zu welchen konkreten Uhrzeiten eine Reduzierung des Betriebes von Ampelanlagen sinnvoll erscheint bzw. auch umgehend umsetzbar ist.
Bedeckung:
Aus dem laufenden Budget der jeweiligen Ressorts
Gerald Depaoli, Gemeinderat