Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.223

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(zu Punkt 41.22)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

.

~- Dez, "022-

l-P6R-AT/2j -7/-2v22-

1,e$ch~ttss1e11e für Gemeinderat und Stadtsenat
Alternative Liste
Innsbruck

Innsbruck, am 15.12.2022

Antrag
Änderung Wohnungsvergaberichtlinien Mietbelastung (Lückenschluss)
Der Gemeinderat beschließt folgende Abänderung der Wohnungsvergaberichtlinien:

1.9.g) ,,Bei zu hoher Mietbelastung, d.h. wenn die zu bezahlende Bruttomiete 40 % des
Nettofamilieneinkommens (zuzüglich Mietbeihilfen) übersteigt. Pro Kind wird ein Abschlag von 3 %
berechnet."
in: ,,Bei zu hoher Mietbelastung, d.h. wenn die zu bezahlende Bruttomiete den jeweiligen maximalen
Wohnkostenanteil des Schwellenwerts des Nettofamilieneinkommens übersteigt
Die Schwellenwerte bezogen auf die Einkommensgrenzen der Wohnbauförderung:
Einkommen:

Maximale Mietbelastung:

unter 70 %

25%des Haushaltseinkommens

über 70 %

40% des Haushaltseinkommens

Pro Kind wird ein Abschlag von 3 % berechnet.
Ein Überschreiten der Mietbelastung um 10% der jeweiligen Schwellenwerte führt zu einer erhöhten
Dringlichkeit bei der Wohnungsvergabe.
Wohnungswerber:innen mit einem Familieneinkommen von mehr als 70 % der
Wohnbauförderungsgrenzen sind unter Berücksichtigung der bisherigen Anwartschaft auf die
Vergabeliste für den Mittelstand zu setzen und nur für den Fall, dass die Hauptmietzinsbelastung
mehr als 40% beträgt, auch auf der regulären Vergabeliste zu behalten.
Wohnungswerber:innen der Vergabeliste für den Mittelstand, deren Einkommen unter die unteren
Einkommensgrenzen dieser Liste abfällt, sind unter Berücksichtigung der bisherigen Anwartschaft
auf die reguläre Vergabeliste einzutragen."
Alternative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 6020 Innsbruck - tea,·1,"ilalternatr-1eliste at - v... :; alte1nat1vel1ste at - ZVR-Zahl: 1352368177

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