Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.240
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Weiterführende Erklärung
In der Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2022 hat Bgm.-Stellv. Lassenberger (FPÖ) zusammen mit der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) und dem Tiroler Seniorenbund (TSB) beiliegenden Antrag eingebracht:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den zuständigen Ämtern die Installierung von Grillplätzen in der Rossau sowie auf stadteigenen Grundstücken in Gärberbach zu prüfen und
dieses Ergebnis dem Gemeinderat bis zur Gemeinderatssitzung im Jänner 2023 zur Beschlussfassung über das Ergebnis vorzulegen."
Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 14.07.2022 behandelt und dem Inhalt
nach angenommen.
Über das Büro des Bürgermeisters wurden die Fachämter daraufhin ersucht, die betreffenden
Standtorte für einen Grillplatz zu überprüfen. Aus den Rückmeldungen kann folgender Bericht
zusammengefasst werden:
Aus Sicht der Fachämter ist der Standort Rossau jedenfalls zu favorisieren. Zum einen ist die
Erreichbarkeit sowohl mit Individualverkehr (PKW und Rad) als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut gegeben. Zum anderen kann die bestehende Infrastruktur (Parkplatz, Wiese, Gebäude Golfanlage) genutzt werden. Außerdem ist die Problemlage betreffend Beschwerden von AnrainerInnen nicht so stark ausgeprägt wie z .B. beim Standort Kranebitten. Allerdings besteht
derzeit jedoch kein Zugriff auf die für die Errichtung eines Grillplatzes benötigten Grundstücke.
Es laufen diesbezüglich momentan Vergleichsverhandlungen.
Unabhängig von der Verfügbarkeit der Grundstücke kann mitgeteilt werden, dass die Errichtung
eines Grillplatzes im dortigen Bereich (Fläche 2 im Anhang "Lageplan Rossau") bereits im
Jahr 2019 intensiv von mehreren zuständigen Fachämtern geprüft wurde. Die genannten Flächen befinden sich auf der gesicherten Deponie Rossau. Aus dieser steigen Gase auf, die über
Entgasungsanlagen an die Oberfläche geleitet werden.
Für eine sichere Nutzung der Flächen als Grillplatz ist es absolut notwendig, die vorhandenen
Entgasungsanlagen gegen Beschädigungen jeder Art sowie offenes Feuer zu schützen. Die einfachste Möglichkeit wäre, die Entgasungsanlagen mit dem Hinweis auf Explosionsgefahr abzuzäunen. Ob ein derartiger Hinweis bei einem Grillplatz vertrauenserweckend ist, darf aber bezweifelt werden. Weiters liegt in einer Tiefe von 50 cm – 80 cm eine Betonitschicht, welche zur
Verhinderung von unkontrollierten Ausgasungen keinesfalls verletzt werden darf. Die Anbringung
von Einbauten, welche eine Fundamentierung benötigen (z. B. schattenspendende Pergolen
oder Sonnenschutzsegel) wird dadurch verkompliziert bzw. teilweise verunmöglicht.
Aus den genannten Gründen wird die Errichtung eines Grillplatzes auf den genannten Flächen
der Deponie Rossau als kritisch gesehen. Sollten zukünftig außerhalb der Deponie (z. B. bei der
dortigen Golfanlage) Flächen zur Verfügung stehen, wird die Errichtung eines Grillplatzes begrüßt.
Nachdem es sich diesfalls um eine Gesamtentwicklung des dortigen Areals als Freizeitgelände
handeln würde, für welches es derzeit keine konkreten Planungen gibt, kann aktuell keine realistische Kostenschätzung abgegeben werden.
Falls der Standort Rossau nicht realisiert werden kann, wäre der Standort Gärberbach eine gute
Alternative. Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass wir uns auf Gemeindegebiet Mutters befinden und somit eine Gemeinde-übergreifende Abstimmung notwendig ist (Straßenbau- und andere eventuell notwendige Verfahren).
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