Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.260
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(zu Punkt 45.3)
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Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 11.01.2023
Wohnkostenbelastung in den Innsbrucker Stadtwohnungen;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/116/2022;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 15.12.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 15.12.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Gemäß der Erhebung der Statistik Austria (Wohnen 2021, Zahlen, Daten und Indikatoren der
Wohnstatistik) beträgt der Wohnkostenanteil am Haushaltseinkommen im Median 16 %, wobei der Wohnkostenanteil im Median bei MieterInnen (25 %) höher ist als bei Haus- (10 %)
und WohnungseigentümerInnen (13 %).
Aus den Daten der Erhebung geht zudem hervor, dass der Wohnkostenanteil am Haushaltseinkommen in Gemeindewohnungen ebenfalls bei 24 % liegt, wobei ein Viertel der Haushalte
einen Wohnkostenanteil von mehr als 32 % und mehr zu tragen hat.
Aus den Daten der Erhebung der Wohnkosten der Statistik Austria ergeben sich für Innsbruck
folgende Fragen:
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Frage 1:
Verfügt die Stadt Innsbruck über konkrete Daten zur Wohnkostenbelastung der
Haushalte in Innsbrucker Stadtwohnungen? (Gemeint sind sowohl die Wohnungen
der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG {IIG} als auch die Übertragungswohnbauten der gemeinnützigen Bauträger wie etwa die der Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH {NHT}, für die die Stadt das Vergaberecht innehat.)
Antwort:
Nein.
Frage 2:
Wenn ja, wie hoch sind die Anzahl und der Anteil derjenigen Haushalte in den
Innsbrucker Stadtwohnungen, die mehr als ein Viertel des Haushaltseinkommens
für das Wohnen aufbringen müssen? (Wenn möglich die Daten bitte nach
IIG-Wohnungen und die übrigen Wohnbauten getrennt ausweisen.)
Antwort:
Antwort entfällt.
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