Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.261
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Frage 3:
Werden vonseiten der Stadt oder des Landes bereits Beihilfen gewährt, die sicherstellen, dass die Wohnkostenbelastung in den Innsbrucker Stadtwohnungen mehr als ein Viertel des Haushaltseinkommens beträgt? Wenn ja, welche?
Antwort:
Zunächst die Anmerkung, dass es sich bei der Fragestellung wohl um einen Fehler handelt und "[…] nicht mehr als ein Viertel des Haushaltseinkommens" gemeint sein wird.
Als Beihilfe für die Minderung der Wohnkostenbelastung gibt es die Möglichkeit, Mietzinsbeihilfe oder Wohnbeihilfe zu beantragen. Diese Unterstützungsmöglichkeiten stellen jedoch nicht sicher, dass die Wohnkostenbelastung nicht mehr als ein Viertel des Haushaltseinkommens beträgt.
Diese richten sich nicht nach Prozentsätzen.
Frage 4:
Inwieweit wird die Wohnkostenbelastung bei der Zuweisung einer Stadtwohnung an eine/n Wohnungswerber/in berücksichtigt? Gibt es diesbezüglich einen
konkreten Schwellenwert, den die Wohnkosten bei der Zuweisung nicht überschritten werden darf/soll? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
Antwort:
a)
Die Wohnkostenbelastung wird bei der Zuweisung einer Stadtwohnung an eine/n Wohnungswerber/in berücksichtigt.
b)
Ja, es gibt einen Schwellenwert.
c)
Der Schwellenwert beträgt 40 %.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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