Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.268
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Die betragsmäßige Zuordnung der Veranlagungen zu den Zahlungsmittelreserven erfolgt im Rechnungsabschluss 2022.
Frage 10:
Musste 2018 auf diese Zahlungsmittelreserven zurückgegriffen werden, und wenn
ja, warum und in welcher Höhe? (Um Aufstellung der Leistung fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes wird ersucht)
Antwort:
Zahlungsmittelreserven wurden erst mit der Novelle des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zum 01.01.2020 (Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung {VRV 2015}) eingeführt.
Frage 11:
Musste 2019 auf diese Zahlungsmittelreserven zurückgegriffen werden, und wenn
ja warum und in welcher Höhe? (Um Aufstellung der Leistung fälliger veranschlagter
Auszahlungen des Haushaltes wird ersucht)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 10.
Frage 12:
Musste 2020 auf diese Zahlungsmittelreserven zurückgegriffen werden, und wenn
ja warum und in welcher Höhe? (Um Aufstellung der Leistung fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes wird ersucht)
Antwort:
Es wird auf den Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2020, Seite 615,
verwiesen:
Landeshauptstadt Innsbruck
GKZ 70101
Rechnungsabschluss 2020
Anlage 6b - Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven
Stand am
Nummer
Art / Verwendungszweck I Geld institut / IBAN
Fonds
Konto
Veränderungen
31.12.2019
Zuführungen
11 .000.000,00
11.000 .000,00
Stand am
Ent nahmen
31 .12.2020
0 ,00
11 .000.000,00
0 ,00
11.000 .000,00
Zahlungsm ittelreserven
31.12.2019
31 .12.2020
0 ,00
11 .000 .000,00
0 ,00
0,00
11.000.000,00
0,00
Allgemeine Haushalts rück lagen
0171000220
Allgemeine Haushaltsrücklage
912000 935000
Summe Allgemeine Haushaltsrücklagen
Zweckgebundene Haushalts rücklagen
0171000436
Rück lageehem. Sondervermögen KUF
099000 934000
1.109.774,61
179.199,31
772,29
1.288.201 ,63
1.277.042,83
1.288.201 ,63
0171000439
Rücklage f _Bauverbolsablöse iZ m MCI-Neubau
840000 934000
0,00
5 .790.000,00
0,00
5 .790.000,00
0,00
5.790.000 ,00
0171000219
Ern euerungsrück lage
912000 934000
1.967 .083,74
497 ,57
0,00
1.967.581 ,31
1.967 .083,74
1.967.581 ,31
0171000217
Rück lage für Kommunales Investitionsprogra mm (KIP)
912000 934000
2.339.350,00
0 ,00
2.339.350,00
0 ,00
2.339 .350,00
0 ,00
0171000218
Universitätsrücklage
912000 934000
4. 253.4 32,29
0 ,00
205.500,00
4 .047.932,29
4.253.432,29
4 .047.932 ,29
Summe Zweckgebund en e Haushalts rück lagen
9.669.640,64
5.969.696,88
2.545.622,29
13.093.715,23
9.836.908,86
13.093.715,23
Gesamtsumme
20.669.640,64
5.969.696,88
13.545.622,29
13.093.715,23
20.836.908,86
13.093.715,23
•
•
•
Die Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in Höhe von
€ 11 Mio. erfolgte zur Stärkung der Liquidität gemäß beschlossenem
Nachtragsvoranschlag 2020.
Die Entnahme aus der Rücklage des ehemaligen Sondervermögens
der KUF in Höhe von € 772,29 erfolgte zur Abdeckung der Geldverkehrsspesen.
Die Entnahme aus der Rücklage für das Kommunale Investitionsprogramm 2017 in Höhe von € 2.339.350,-- erfolgte für die Projekte Großinstandsetzung Bundesschulzentrum (BSZ) Wilten und Erweiterung
Kindergarten Reichenau.
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