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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.268

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Die betragsmäßige Zuordnung der Veranlagungen zu den Zahlungsmittelreserven erfolgt im Rechnungsabschluss 2022.
Frage 10:

Musste 2018 auf diese Zahlungsmittelreserven zurückgegriffen werden, und wenn
ja, warum und in welcher Höhe? (Um Aufstellung der Leistung fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes wird ersucht)

Antwort:

Zahlungsmittelreserven wurden erst mit der Novelle des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zum 01.01.2020 (Umstellung auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung {VRV 2015}) eingeführt.

Frage 11:

Musste 2019 auf diese Zahlungsmittelreserven zurückgegriffen werden, und wenn
ja warum und in welcher Höhe? (Um Aufstellung der Leistung fälliger veranschlagter
Auszahlungen des Haushaltes wird ersucht)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.

Frage 12:

Musste 2020 auf diese Zahlungsmittelreserven zurückgegriffen werden, und wenn
ja warum und in welcher Höhe? (Um Aufstellung der Leistung fälliger veranschlagter Auszahlungen des Haushaltes wird ersucht)

Antwort:

Es wird auf den Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2020, Seite 615,
verwiesen:
Landeshauptstadt Innsbruck

GKZ 70101

Rechnungsabschluss 2020
Anlage 6b - Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

Stand am
Nummer

Art / Verwendungszweck I Geld institut / IBAN

Fonds

Konto

Veränderungen

31.12.2019

Zuführungen

11 .000.000,00
11.000 .000,00

Stand am

Ent nahmen

31 .12.2020

0 ,00

11 .000.000,00

0 ,00

11.000 .000,00

Zahlungsm ittelreserven
31.12.2019

31 .12.2020

0 ,00

11 .000 .000,00

0 ,00

0,00

11.000.000,00

0,00

Allgemeine Haushalts rück lagen
0171000220

Allgemeine Haushaltsrücklage

912000 935000

Summe Allgemeine Haushaltsrücklagen

Zweckgebundene Haushalts rücklagen
0171000436

Rück lageehem. Sondervermögen KUF

099000 934000

1.109.774,61

179.199,31

772,29

1.288.201 ,63

1.277.042,83

1.288.201 ,63

0171000439

Rücklage f _Bauverbolsablöse iZ m MCI-Neubau

840000 934000

0,00

5 .790.000,00

0,00

5 .790.000,00

0,00

5.790.000 ,00

0171000219

Ern euerungsrück lage

912000 934000

1.967 .083,74

497 ,57

0,00

1.967.581 ,31

1.967 .083,74

1.967.581 ,31

0171000217

Rück lage für Kommunales Investitionsprogra mm (KIP)

912000 934000

2.339.350,00

0 ,00

2.339.350,00

0 ,00

2.339 .350,00

0 ,00

0171000218

Universitätsrücklage

912000 934000

4. 253.4 32,29

0 ,00

205.500,00

4 .047.932,29

4.253.432,29

4 .047.932 ,29

Summe Zweckgebund en e Haushalts rück lagen

9.669.640,64

5.969.696,88

2.545.622,29

13.093.715,23

9.836.908,86

13.093.715,23

Gesamtsumme

20.669.640,64

5.969.696,88

13.545.622,29

13.093.715,23

20.836.908,86

13.093.715,23







Die Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in Höhe von
€ 11 Mio. erfolgte zur Stärkung der Liquidität gemäß beschlossenem
Nachtragsvoranschlag 2020.
Die Entnahme aus der Rücklage des ehemaligen Sondervermögens
der KUF in Höhe von € 772,29 erfolgte zur Abdeckung der Geldverkehrsspesen.
Die Entnahme aus der Rücklage für das Kommunale Investitionsprogramm 2017 in Höhe von € 2.339.350,-- erfolgte für die Projekte Großinstandsetzung Bundesschulzentrum (BSZ) Wilten und Erweiterung
Kindergarten Reichenau.
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