Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.272

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2023
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
kommunalen Investitionszuschusses sind von den berechtigten Antragstellern an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) zu richten.
Laut Durchführungsbestimmungen zum KIP 2020 sind Förderansuchen vom
berechtigten Vertreter der Gemeinde zu unterfertigen. Nach § 42 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vertritt der Bürgermeister die Stadt
nach außen in allen Angelegenheiten.
Frage 11:

Vom Bozner Platz wissen wir aufgrund einer Anfrage des Gerechten Innsbruck an
den Bürgermeister, dass die gegenständlichen Fördergelder aus dem COVID-19Krisenbewältigungsfonds lediglich aufgrund einer Kostenschätzung erfolgten. Aufgrund welcher Faktenlage wurden die Förderungen für die weiteren gegenständlichen Projekte aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds beantragt? (Um Beantwortung pro Projekt wird ersucht)

Antwort:

Da die Beantragung von Förderungen aus dem KIP 2020 grundsätzlich vor
Beginn der Projektdurchführung zu erfolgen hat, stehen zu diesem Zeitpunkt
in der Regel nur Schätzkosten zur Verfügung. Es wird dazu auf die Antwort
zu den Fragen 1 bis 8 verwiesen.

Frage 12:

Aufgrund der bereits erhaltenen Fördergelder aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erspart sich die Stadt Innsbruck € 16.680.369,90, sollte auch die Förderung für den Neubau Halle und Zubau Verwaltung ausbezahlt werden. Wie werden die ersparten € 16.680.369,90 im Detail verwendet bzw. wer entscheidet darüber?

Antwort:

Die über das KIP 2020 abgerufenen Mittel werden zur Finanzierung der geförderten Projekte verwendet und vermindern dadurch den Eigen- bzw. Fremdmittelbedarf (Darlehen) der Stadt.

Frage 13:

Wie und durch wen erfolgt die Korrektur etc. des Doppelbudgets 2023/2024 der
Stadt Innsbruck aufgrund der bestenfalls € 16.680.369,90?

Antwort:

Sämtliche Fördermittel aus dem KIP 2020 wurden bis Ende des Finanzjahres 2022 an die Stadt ausbezahlt. Der Voranschlag für das Jahr 2023 ist nicht
zu korrigieren.

Frage 14:

Wann wurden die Förderungen für den Neubau Halle und Zubau Verwaltung Berufsfeuerwehr in der Höhe von € 3.380.000,-- beantragt? (Datum)

Antwort:

Am 29.11.2022.

Frage 15:

Wann erfolgte die verbindliche Zusage der Förderstelle, dass die für den Neubau
und Zubau Verwaltung Berufsfeuerwehr in Höhe von € 3.380.00,-- beantragte Förderung auch ausbezahlt wird? (Datum)

Antwort:

Am 13.12.2022.
Seite 3 von 4