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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.296

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Frage 4:

Wie viele AnwohnerInnenparkplätze und wie viele Parkplätze in Kurzparkzonen
wurden in den einzelnen Stadtteilen Innere Stadt St. Nikolaus-Mariahilf/Pradl/Wilten/Hötting/Höttinger Au/Reichenau aufgelassen?

Antwort:

Hierzu liegt kein spezieller Datensatz vor, welcher das "Auflassen von Stellplätzen" dokumentiert. Analog zu Frage 1 wurde jedoch versucht, aus vorhandenen Stellplatzdatensätzen zu bestimmten Stichtagen einen Überblick zu
schaffen:

Stadtteile
Innenstadt
Mariahilf - St Nikolaus
Witten
Pradl
Reichenau
Hötting
Höttlnger Au

Stadtteile
Innenstadt
Mariahilf - St Nikolaus
Wilten
Pradl
Reichenau
Höttino
Höttinger Au

Anwohnerparkplätze

28.11.2019 10.05.2021
275
262
76
93
332
353
30
30
0
0
11
0
7
7

23.06.2021
262
93
353
30
0
0
7

Parkplätze mit Markierung
28.12.2022 28.11.2019 10.05.2021 23.06.2021 28.12.2022
261
710
830
828
808
93
238
240
240
236
379
2390
2360
2229
2359
30
3150
3180
3196
3197
1001
974
974
0
923
0
576
508
508
509
7
1166
1158
1158
1162

Summe

28.11.2019 10.05.2021
1092
985
314
333
2722
2713
3180
3210
923
974
587
508
1173
1165

23.06.2021 28.12.2022
1090
1069
333
329
2712
2608
3226
3227
974
1001
508
509
1165
1169

Frage 5:

Was wird für die Innsbrucker PKW-Besitzerinnen und Besitzer getan, um ihnen das
Parken im Stadtgebiet wieder zu erleichtern?

Antwort:

Unter folgenden Voraussetzungen können InnsbruckerInnen AnwohnerInnenparkkarten beantragen und ihr Fahrzeug damit dauerhaft in Kurzparkzonen oder Parkstraßen abstellen:







Ihr Hauptwohnsitz liegt in Innsbruck in einer gebührenpflichtigen Zone
(Kurzparkzone oder Parkstraße).
Sie haben ein persönliches Interesse, in der Nähe des Hauptwohnsitzes zu parken (z. B. berufliche Nutzung, Versorgung der Familie).
Sie sind ZulassungsbesitzerIn oder LeasingnehmerIn eines Kraftfahrzeugs oder nutzen einen Dienstwagen privat.
In der Nähe ihres Hauptwohnsitzes stehen keine Abstellplätze zur Verfügung oder ihr Fahrzeug kommt dafür nicht in Frage (Gasantrieb oder
zu groß für Garage).
Sie haben keine weitere Dauerparkbewilligung als BewohnerIn. Bewilligt wird höchstens ein Kraftfahrzeug.

Mit der Parkkarte kann man in der gesamten auf der AnwohnerInnenparkkarte
angegebenen Zone parken. Die Parkkarte ist jedoch keine Garantie für einen
freien Parkplatz oder einen Parkplatz in der Nähe des Wohnsitzes.
Weitere Informationen rund um das Thema Parken (wie z. B. Erklärungen und
Übersichtskarten der Kurzparkzonen und Parkstraßen, Park&Ride, öffentliche
Tiefgaragen, Parkausweis für Menschen mit Behinderung, AnwohnerInnenSeite 3 von 4