Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.304
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im Schwammstadtprinzip sind allerdings optimale Wuchsverhältnisse zu erwarten. Da die Gleditschie relativ schnellwüchsig ist, kann eine stattliche
Wuchshöhe relativ schnell erwartet werden.
Frage 35:
Ab wann ist mit einer signifikanten Schattenwirkung des feinlaubigen, sparrigen
Baumhains zu rechnen?
Antwort:
Die Bäume haben bei der Pflanzung eine Höhe von rund acht Metern. In Verbindung mit der Anzahl der gepflanzten Bäume wird bereits bei der Pflanzung
bzw. im ersten Frühjahr nach der Laubbildung eine Beschattung gegeben
sein. Ob und für wen diese signifikant ist, kann nicht beurteilt werden.
Frage 36:
Von welcher Wuchshöhe ist bei den vorgesehenen Bäumen im besten Fall auszugehen?
Antwort:
Laut Literatur und Erfahrung kann die Gleditschie eine Höhe von ca. 20 Metern erreichen.
Frage 37:
Ist es garantiert, dass der Baumhain nach Erreichen der vollen Wuchshöhe den
Brunnen überragt und nicht verdeckt?
Antwort:
Die Bäume sind rundum mit einem Abstand von 10 m vom Brunnen geplant.
Somit werden sie den Brunnen weder überragen noch verdecken und der
Brunnen wird gut sichtbar bleiben.
Frage 38:
In Innsbruck gibt es gerade im Sommer immer wieder sehr starke Föhntage, die
mitunter auch beim vorhandenen Baumbestand zu enormen Schäden führen können. Bei der für den Bozner Platz angedachten Baumsorte handelt es sich um sogenannte Flachwurzler, die eher windanfällig sind. Ist Ihnen dieser Umstand bekannt und wie wird dem Rechnung getragen werden?
Antwort:
Damit die Bäume in der Anwuchsphase stabil sind, werden diese wie bei
Baumpflanzungen üblich, fachgerecht verankert. Wenn sie verwurzelt sind,
ist die Gefahr der Entwurzelung bei Gleditschien sehr gering, da sie ein weitreichendes Wurzelsystem und zumeist auch eine Pfahlwurzel bilden. Die Erfahrung mit den im Innsbrucker Baumkataster erfassten ca. 180 Stück Gleditschien zeigt, dass durch den Föhn keine Windwurfgefahr besteht.
Themenbereich Kosten:
Frage 39:
Die Beleuchtung ist bekanntlich in den Gesamtkosten nicht berücksichtigt. Mit welchen Kosten rechnen Sie diesbezüglich?
Antwort:
Der Bozner Platz ist auch im Bestand durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) beleuchtet und wird dafür seitens der Stadt Innsbruck das im
Besorgungsvertrag vereinbarte Entgelt pro Lichtpunkt entrichtet. Der IKB obliegt vertraglich auch die Erneuerung im Rahmen des Entgelts. Daher sind
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