Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.319
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(zu Punkt 46.7)
GEMEINDERATSFRAKTION
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Stadtmagistrat Innsbruck
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Innsbruck, am 25.01.2023
Ge chaflsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
ANFRAGE
Anbei stellt die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck an den Bürgermeister eine schriftliche Anfrage zum Thema: Rechtliche Grundlage fiir Förderanträge aus dem Kommunalen lnvestionsprogramm (KIP) 2020
In der Anfragebeantwortung Zahl: Maglbk/41563/GfGR-AF/119/2022 teilt der Bürgermeister
mit:
Frage 1: Aufgrund welchen Beschlusses des lnnsbrucker Gemeinderates wurde entschieden, dass € 1.880.369,90 für die Sanierung Wohn- und Geschäftsgebäude Haydnplatz 5
beantragt werden?
Antwort: Die in den Fragen 1 bis 8 genannten Bauprojekte wurden durch den Gemeinderatder Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen. Diese Bauprojekte wurden im Rahmen des
Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) 2020 eingereicht. Die Investitionskosten und
Förderprozentsätze wurden in den Förderanträgen nach dem Prinzip der kaufmännischen
Vorsicht angegeben, um das Risiko fiir allfällige Rückzahlungen zu minimieren.
Somit gibt der Bürgermeister zu, dass ein Risiko für allfällige Rückzahlungen besteht.
Schlimmstenfalls müssen sämtliche beantragten Fördergelder aus dem KIP 2020 zurückbezahlt werden. Eine Rechtssicherheit für die Stadt Innsbruck, dass€ 16,7 Mio. Euro Fördergelder nicht zurückbezahlt werden müssen, gibt es somit keine.
Ebenso konnte oder wollte der Bürgermeister nicht ausreichend beantworten, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Förderungen für die vom Gemeinderat beschlossenen Projekte
beantragt wurden.
1. Welches Risiko besteht für die Stadt Innsbruck für gegenständliche allfällige Rückzahlungen? (KIP2020)
2. Warum hat der Bürgermeister den Gemeinderat nicht umgehend darüber informiert, dass
bei den gegenständlichen Förderanträgen bzw. dem bereits erhalten Fördergeldern aus dem
KIP 2020 ein Risiko für allfällige Rückzahlungen besteht?
3. Gibt es für die Finanzierung für die aus dem KIP2020 geförderten Projekte einen alternative Finazierungspläne, sollten Fördergelder wieder an den Bund zurückgezahlt werden müssen, und wenn ja, wie sehen diese alternativen Finanzierungspläne pro geförderten Projekt
im Detail aus?