Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.362
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(zu Punkt 48.22)
GRin Beatrix Klaus
StR Rudi Federspiel
1. Bgm .-Stv. Markus Lassenberger
Stadtmagistrat Innsbruck
GRin Deborah Gregoire
eingelangt am
KO Andrea Dengg
.
KO Stv. Andreas Kunst
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GRin Astrid Denz
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Geschäftsslelle tufGe~einderat und Sladtsena,
Innsbruck, am 02.01.2023
Antrag
betreffend die Anbringung von Flaggen, Fahnen, Standarten, Wappen,
Wimpeln, Aushängen, Schildern und Textbotschaften jeder Art an Gebäuden
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Die Anbringung von Flaggen, Fahnen, Standarten, Wappen, Wimpeln, oder für die
Umgebung wirksamen Aushängen, Schildern und Textbotschaften jeder Art an
Gebäuden, welche sich im Eigentum der Stadt Innsbruck, der lnnsbrucker Immobilien
Gesellschaft oder von anderen Gesellschaften/Institutionen , die mehrheitlich von der
Stadt Innsbruck beherrscht werden, befinden, insbesondere auch am Rathaus , ist
grundsätzlich nur aufgrund eines Beschlusses des Stadtsenats zulässig .
2. Ausgenommen von der Zustimmungspflicht nach Pkt. 1 ist die Anbringung von
Flaggen, Fahnen, Standarten und Wappen folgender (Gebiets)körperschaften :
a) Europäische Union
b) Republik Österreich
c) Land Tirol
d) Stadt Innsbruck
e) Stadtteile von Innsbruck
f) anderer Gebietskörperschaften für den Fall eines offiziellen Besuches von
Vertretern dieser Gebietskörperschaften in Innsbruck für die Dauer eines solchen
Besuches
3. Ausgenommen von der Zustimmungspflicht nach Pkt. 1 ist weiters die Anbringung von
Trauerbeflaggung.
Begründung:.
Der beständige Missbrauch der Fassaden öffentlicher Gebäude in Innsbruck, insbesondere
des Rathauses, durch den Bürgermeister ist endlich zu unterbinden.
-Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich
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