Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Kurzprotokoll_gesch.pdf
- S.32
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Gesamter Text dieser Seite:
TARIFGRUPPE B
Pauschalierte Leistungen
Tarif
Pos
Bezeichnung
Euro
501
Öffnen einer Wohnung
131,50
502
Bergung von Sachwerten
131,50
503
Insektenentfernung
196,50
504
Brandmeldeanlage – Fehl- oder Täuschungsalarm
405,00
505
Löschtrainerschulung
457,00
506
Reinigung verschmutzter Fahrbahn
203,50
507
Wasserschaden
196,50
508
Sicherungsmaßnahmen nach Einbruch
158,50
509
510
Personenbefreiung aus Aufzügen auf Anforderung
durch den Aufzugsbetreiber
An- und Abschleppung sowie Beiseitestellung
von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen
380,50
252,50
511
Verwahrungskosten für mehrspurige Fahrzeuge
pro Tag
16,50
512
Verwahrungskosten für einspurige Fahrzeuge
pro Tag
8,00
Anmerkung: Gemäß Punkt 4, Abs. 4.2. werden bei pauschalierten Leistungen, die das
Ausmaß von einer Stunde überschreiten, die Kosten für diese Leistung nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet. (Ausgenommen von dieser Regelung sind die Pos.
505, 511 und 512.)
Tarifordnung
lt. Gemeinderatsbeschluss von:
Feuerwehr der Stadt Innsbruck
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Gültig ab: