Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Kurzprotokoll_gesch.pdf

- S.78

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GEMEINDERATSFRAKTION
D E U N BESTEC H LICH E N

GERECHTES INNSBRUCK
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(zu Punkt 30.14)

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Geschäftss!elle für Gemeinderal und"S!adlsenal

Innsbruck, am 25.01.2023

PRÜFANTRAG

SpaNariante Stopp und Neugestaltung Bozner Platz
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck möge beschließen,
der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen,
a) wie man das derzeitige Projekt Neugestaltung Bozner Platz aufgrund zu er­
wartender massiver Kostensteigerung stoppen kann, um bestmöglich finanziel­
len Schaden von den lnnsbrucker Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern abzu­
wenden.
b) ob der Vorschlag der Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck bzgl. Neu­
gestaltung des Bozner Platzes als kostengünstige Sparvariante mit dem vom
Gemeinderat der Stadt Innsbruck beschlossenen Budget in der Höhe von 5 Mil­
lionen Euro umsetzbar und in eine Neuplanung des Bozner Platzes integrierbar
ist
Begründung: Punkt a)
Seit Wochen, wenn nicht Monaten, ist bekannt, dass die geplanten Kosten für die
Neugestaltung des Bozner Platzes in der Höhe von 5 Millionen Euro nicht eingehalten
werden können, außer man reduziert die Neugestaltung des Bozner Platzes auf ein
Minimum des Siegerprojektes des ursprünglich sogar stadtrechtswidrig erfolgten Ar­
chitekturwettbewerbes.

Eine derartige Reduktion der planerischen Neugestaltung des Bozner Platzes stellt
natür1ich auch eine massive Kostensteigerung dar. Auch entspricht selbige nicht dem
Ergebnis des Architekturwettbewerbes, und daher müsste die Neugestaltung des
Bozner Platzes ohnehin vom Gemeinderat neu beschlossen werden. Ebenso ist nicht
auszuschließen, dass die bereits erhaltene Fördersumme in der Höhe von €
2.400.000 aus dem Kommunalen Investitionsprogramm 2022 nicht wieder zurückge­
zahlt werden muss, zumal der Bürgermeister in seiner Anfragebeantwortung (Zahl
Maglbk/41 563/GfGR-AF/1 1 9/2022) auf eine Anfrage der Gemeinderatsfraktion Ge­
rechtes Innsbruck wortwörtlich mitteilte, dass die Investitionskosten und Förder­
prozen"tsätze in den Förderanträgen nach dem Prinzip der kaufmännischen
Vorsicht angegeben wurden, um das Risiko für alffä/liqe Rückzahlungen zu mi­
nimieren.
Das derzeitige Projekt Neugestaltung Bozner Platz ist daher aufgrund der zu erwar­
tenden massiven Kostensteigerung zu stoppen. Wie man das aktuelle Projekt stop­
pen kann, um bestmöglich finanziellen Schaden von den lnnsbrucker Steuerzahlerin­
nen und Steuerzahlern abzuwenden. Selbstverständlich unter Berücksichtigung des-