Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.44
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Es ist nicht akzeptabel, wenn GR Depaoli
einer Gemeinderätin mit einem Kind vorschlägt, nach Hause zu gehen und sich um
das Kind zu kümmern. Das sind veraltete
Strukturen!
Innsbruck-St. Jakob soll sich am Umfang des Zugangs-/Erschließungsbereichs des Doms orientieren.
4.
Nochmals für alle, die den Feminismus nicht
verstehen: Das Ziel ist nicht eine Frauenquote. Diese ist nur ein Werkzeug auf dem
Weg zu einer gleichberechtigten Gesellschaft, die auch für Männer wie GR Depaoli
Gleichberechtigung - unabhängig von Alter,
Befinden etc. - zum Ziel hat.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und GR Schmidt, 9 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 168)
wird angenommen.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages
der Kundmachung in Kraft.
22.
MagIbk/35478/SP-KS-STB/3
Wettbewerb Domplatz, Randbedingungen und Zielsetzungen,
Grundsatzvereinbarung
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und GR Schmidt, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 22.02.2023:
1.
2.
3.
Die Inhalte der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen (Randbedingungen
und Zielsetzungen) für das Wettbewerbsverfahren für die gesamthafte
Gestaltung des Domplatzes inklusive
Vorbereich und Umfeld des Doms werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass bei der Neuplanung des
Zugangs-/Erschließungsbereichs des
Doms (inklusive barrierefreier Erschließung) die bestehende Grundstücksgrenze nicht zwingend eingehalten
werden muss. Aufbauend auf dem Entwurf des Wettbewerbssiegerprojekts
kann eine allfällig notwendige Grundstücksarrondierung eingeleitet werden.
Die Projektaufteilung der baulichen
Umsetzung zwischen der Stadt Innsbruck und der röm.-kath. Pfarrkirche
GR-Sitzung 23.02.2023
23.
Die Grundsatzvereinbarung zwischen
der Landeshauptstadt Innsbruck und
der röm.-kath. Pfarrkirche InnsbruckSt. Jakob in Zusammenhang mit der
geplanten Neugestaltung des Domplatzareals und des Eingangsbereichs
des Doms zu St. Jakob wird beschlossen.
Maglbk/53251/SUB-FV/5
Tarifordnung der Feuerwehr der
Stadt Innsbruck, außerordentliche
Anpassung
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 22.02.2023,
beiliegende Tarifordnung der Feuerwehr der
Stadt Innsbruck zu beschließen.
GR Mag. Falch: Wir diskutieren nun seit
Monaten über die Teuerung, von der viele
InnsbruckerInnen massiv betroffen sind. Ich
habe natürlich vollstes Verständnis für die
schwierige wirtschaftliche Lage, in der sich
viele Betriebe der Stadt befinden, gerade
hinsichtlich Personal- und Sachkosten.
Wenn es für die Feuerwehr eine Tariferhöhung von zwei Prozent für das Jahr 2023
gibt, liegen dahinter natürlich große Schwierigkeiten. Ich bitte aber generell, nicht nur
bei den Tarifen der Feuerwehr mit Augenmaß Erhöhungen vorzunehmen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 170)
wird angenommen.
Die Tarifverordnung tritt ab 01.03.2023 in
Kraft.