Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.55

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nicht lustig und es kann extrem lange dauern. Das Gleiche gilt für den Weg zurück.
Wer dann noch sagt, dass diese Strecke
nicht lang ist und man die wohnortnahe Versorgung nicht unbedingt wortwörtlich nehmen muss, hat keine Ahnung von der Lebensrealität vieler Frauen. Ich habe mich
vor ein paar Jahren in einem großen Unternehmen beworben, das mit seiner Internationalität geworben hat. Ich wurde im Vorstellungsgespräch für einen Teilzeitjob nach der
Kinderbetreuung gefragt.
Das sind die Lebensrealitäten von Frauen!
Wenn sie Termine ausmachen, müssen sie
in vier Kalendern nachschauen. Wer also
sagt, dass man die 1,5 km in Kauf nehmen
muss, hat keine Ahnung.
Es gibt andere Projekte, bei denen wir uns
den Luxus leisten! Ich will gar keine neue
Debatte über die MÜG beginnen, denn
jede/r war in ihrem/seinem Leben schon
froh, sie zu haben. Aber was sie uns insgesamt kostet, stellen wir nicht in Frage. Jeder
Cent, der in die Kinderbetreuung gesteckt
wird, dient ja nicht der Selbstverwirklichung
von Frauen, aber es macht den Wirtschaftsstandort Innsbruck attraktiver etc.
Ich plädiere nochmals, sich die Lebensrealitäten vor Augen zu führen und diesem Antrag zuzustimmen.
GR Depaoli: Zur Wegeproblematik und welche Strecke man jemanden zumuten kann:
Da müssen wir dann für alle das gleiche
Maß anlegen. Denn es gibt Personen, die
sehr alt sind, denen man einen Miet-Parkplatz im Umfeld von 300 Metern zumutet
und die AnwohnerInnenparkkarte verwehrt.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 15 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 175)
wird abgelehnt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
13:05 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 14:10 Uhr fortgesetzt.

GR-Sitzung 23.02.2023

28.

Maglbk/42296/LA-LSA/1/SCK
Kaufanbot eines Grundstückes
und von Waldgrundstücken in
KG Amras

Der Akt wird in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt.
29.

Maglbk/49753/LA-LSA/1/ZEA
Stadt Innsbruck - Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG, thermische Grundwassernutzung im
Bereich Bozner Platz

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2023:
1.

Die Stadt Innsbruck räumt der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) das
Recht zur Errichtung, Benützung und
Erhaltung einer Grundwasserversorgungsanlage zur thermischen Nutzung
im Bereich des Bozner Platzes gemäß
angefügtem Lageplan (Anlage ./1) ein,
wobei sich Abweichungen zur Trasse
noch ergeben können. Die Höhe der
entsprechenden Entschädigung richtet
sich nach dem geltenden Entgeltkatalog.

2.

Für die Entnahme des Grundwassers
am Bozner Platz im Ausmaß von 46 Liter/Sekunde zur thermischen Nutzung
für die Zeit bis zum 31.12.2043 wird ein
einmaliges Entgelt in der Höhe von
netto € 19.000,-- verrechnet.

3.

Die Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und bevollmächtigt, die näheren Details dieses
Rechtsgeschäfts zu regeln.