Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.66
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manchmal zwei relativ gute Einkommen zur
Verfügung stehen.
Aus diesem Grund haben wir das Projekt
leistbares Eigentum gestartet. Der Quadratmeterpreis sollte bei der Errichtung ca.
€ 3.700,-- betragen. Beim Verkauf an die
zukünftigen EigentümerInnen sollte der
Quadratmeterpreis bei ca. € 3.900,-- liegen.
Dieses Projekt befindet sich in der Umsetzung!
Wir haben 52 solcher Wohnungen errichtet.
Wir wurden vor ein Problem gestellt. Eine
einzelne Person hat eine solche Wohnung
gekauft und möchte sie nun zu Marktpreisen weiterverkaufen, anstatt sich an unsere
Vereinbarung zu halten. Seit drei Jahren befindet sich dieses Projekt in der Umsetzung,
doch leider hat es durch diesen Einzelfall einen Rückschlag erlitten.
Nun komme ich zur Mittelstandsliste. Von
Beginn an haben GRÜNE und SPÖ gesagt,
dass diese Liste aus rechtlicher Sicht nicht
umsetzbar ist. Bestehende Probleme wurden beim Workshop von Univ.-Prof. Dr. Weber dargelegt. Einige von Euch sagen, er ist
ein Linker, Grüner oder Roter. Er ist jener
Verfassungsrechtsexperte der Stadt Innsbruck, der eine ganze Generation von VerfassungsrechtlerInnen ausgebildet hat!
Univ.-Prof. Dr. Weber hat gesagt, wir müssen aufpassen, denn mit der neuen Richtlinie könnten wir wichtige Rechtsgrundsätze vor allem den Gleichheitsgrundsatz - verletzen. Dennoch hat man den Beschluss gefasst, dass die Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, mit der neuen Mittelstandsliste zu arbeiten hat.
In den Stellungnahmen der zuständigen Referentin und des Amtsvorstandes steht:
"Wir sehen in diesem Vorhaben rechtliche
Probleme. Wir bitten darum, diese rechtlichen Fragen zu klären."
Ich habe diese Mitteilung an Frau Magistratsdirektorin mit der Bitte weitergeleitet, zu
prüfen, wer die rechtlichen Fragen klären
kann. Genau in diesem Stadium sind wir gerade. Das Problem bestand darin, jemanden
zu finden, der diese rechtlichen Fragen gut
und kompetent aufbereiten kann.
Derzeit befinden wir uns in einem Prüfungsprozess. Es gilt zu klären, ob die Mittelstandsliste mit der aktuell vorliegenden
GR-Sitzung 23.02.2023
Richtlinie rechtlich überhaupt umsetzbar ist
oder nicht. Daher ist es gut, sich die Zeit zu
nehmen und die rechtliche Prüfung und das
Rechtsgutachten abzuwarten.
Erst dann können wir entscheiden, ob die
Richtlinie zu verbessern ist. Ich bin davon
überzeugt, dass sie geändert werden muss,
da sie nicht umsetzbar ist. AV Zabernig hat
anhand eines konkreten Beispiels nachgewiesen, dass es in der Richtlinie einen Bereich gibt, in welchem dem Mittelstand angehörende Menschen klar bessergestellt
werden, als GeringverdienerInnen.
Auch der Vorstand der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol hat auf eine
Problematik hingewiesen. Die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, muss in Zukunft bei allen Bauvorhaben im Bereich des geförderten Wohnens
darauf achten, dass die Hälfte der gebauten
Wohnungen nicht wohnbaugefördert ist!
Denn die Einkommensgrenze Eurer Mittelstandsliste liegt höher als die Grenzen der
Wohnbauförderung.
Ich gehe hier sehr ins Detail, aber ich
möchte darlegen, dass auch das Land Tirol
auf Probleme hingewiesen hat, die entstehen werden, sollte diese Mittelstandliste eingeführt werden. Wir müssen solche Fragen
klären, bevor ein Beschluss gefasst wird.
Ich bin dem Ausschuss für Soziales und
Wohnungsvergabe dankbar, dass er Zeit
eingeräumt hat, um die rechtlichen Fragen
zu klären.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer beurteilt die Workshops kritisch. Ich finde, sie waren inhaltlich
sehr gut. StRin Mag.a Oppitz-Plörer, Du findest, es geht nichts weiter. Wir fahren Ende
März in die Bundeshauptstadt Wien, um das
Projekt Notfallwohnungen zu finalisieren.
Wir schauen uns an, wie diese Notfallwohnungen in Wien zugeteilt werden.
Alle Fraktionen sind für die Einrichtung solcher Notfallwohnungen und dafür bin ich
sehr dankbar. GRin Dengg war eine große
Kämpferin für dieses Projekt. Wenn wir das
Projekt umsetzen, nutzen wir einen Teil der
uns zu Verfügung stehenden Wohnungen,
für dieses sehr spezielle Thema. Das ist
auch gut so. Gleichzeitig bedeutet das, anderen Wohnungssuchenden wird dieses
Wohnungskontingent nicht zur Verfügung
stehen. Das muss allen klar sein.