Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.137
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(zu Punkt 21.)
Frauenförderungsprogramm für den Stadtmagistrat Innsbruck
(Frauenförderungsprogramm)
Verordnung des Gemeinderates vom __.__.____
Präambel
Die Stadt Innsbruck verfolgt als Arbeitgeberin eine aktive Gleichstellungspolitik und
garantiert allen Geschlechtern Chancengleichheit bei der Aufnahme in ein
Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck und im Hinblick auf ihre berufliche Laufbahn bei
der Stadt Innsbruck. Die Stadt Innsbruck sieht die Erreichung des Ziels, dass alle
Geschlechter die ihrer Qualifikation entsprechenden Entwicklungsmöglichkeiten
erhalten sowie die Erreichung des Ziels, dass für Frauen bestehende Nachteile
beseitigt bzw. ausgeglichen werden, als gemeinsame Aufgabe aller im Stadtmagistrat
Tätigen. Die tatsächliche Gleichbehandlung aller Geschlechter und die
Frauenförderung haben daher ihren adäquaten Niederschlag in der Personalpolitik
und in der Verteilung der Ressourcen (Gender Budgeting) zu finden. Die Stadt
Innsbruck bekennt sich zu einer aktiven Gleichbehandlungspolitik, um
Chancengleichheit für alle Geschlechter zu gewährleisten. Die Umsetzung des
Frauenförderungsprogrammes ist Teil der Führungsaufgabe der Führungskräfte der
Stadt. Maßnahmen zur Frauenförderung sind in die Personalplanung und
Personalentwicklung zu integrieren. Primäres Ziel der Frauenförderung im
Stadtmagistrat ist die Erhöhung des Frauenanteils in allen Organisationseinheiten, auf
allen Hierarchieebenen und in allen Funktionen/Tätigkeiten. Aktive Fördermaßnahmen
für Frauen sind Voraussetzung für die Wahrnehmung gleicher Rechte und Chancen.
Im Sinne der gleichen Beteiligung von allen betroffenen Personen an der Betreuungsund Familienarbeit fördert die Stadt Innsbruck die Erhöhung des Anteils von Personen
in Teilzeitbeschäftigung ebenso wie die Vollzeitbeschäftigung von Frauen. Die Stadt
Innsbruck begrüßt die Einrichtung von Frauenförderprogrammen in allen städtischen
Gesellschaften, die zu 100% der Stadt Innsbruck gehören und für alle Gesellschaften,
in denen der städtische Anteil mehr als 50% beträgt.
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