Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.144
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nicht realisieren. Ich denke mir, dass das viele Facetten und Anstöße hätte,
das auch auf andere Gemeinden weiter zu transportieren.
Ganz zuletzt noch zur Wortmeldung von StR Dr. PokornyReitter: Ich habe meinen Antrag im Jänner eingebracht und mittlerweile
haben Projekte andere Realisierungsstände. Natürlich ist es so, wenn ein
Projekt mittlerweile per Bescheid genehmigt ist, dann fällt es aus dieser
Formulierung heraus. Es ist aber unter anderem in meinem Antrag auch
festgehalten, dass bestehende und vor allem geplante Projekte dieser Koordinierung von Freizeit, Tourismus, Verkehr, Ökologie zu unterwerfen sind.
Ich finde an dieser Formulierung nichts Gesetzwidriges, weil automatisch
bescheidmäßig genehmigte Projekte ohnehin herausfallen. Ich kann aber
auch damit leben, wenn der erste Teil meines Antrages beschlossen wird
und ein entsprechender Antrag an das Land Tirol ergeht.
Bgm. Zach übernimmt den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Gerade ein paar Worte zur
Erwiderung auf die vorhergehenden Wortmeldungen. Ich schätze GR
Mag. Fritz als einen sehr intelligenten und aufmerksamen Zuhörer. Ich will
ihm daher nicht unterstellen, dass er etwas Böses wollte, in dem er mir in
seiner Wortmeldung immer sehr subtil unterstellt hat, dass ich für die
Raumordnung nichts übrig habe. Ich könnte GR Mag. Fritz verschiedene
Beispiele nennen, um das Gegenteil zu beweisen.
Den Bürokratieabbau habe ich nicht auf das Thema der Raumordnung bezogen, sondern auf das Thema der Behandlung und des Umganges von Anträgen. Wenn wirklich im Beschluss des Rechts- und Gemeindeausschuss des Tiroler Landtages wortwörtlich steht, dass bis zum Vorliegen eines Berichtes des zuständigen Regierungsmitgliedes und eines Ergänzungsberichtes der Stadt Innsbruck, dieser Antrag ausgesetzt wird, dann
ist das ein konkreter Auftrag zum Arbeiten. Genau das habe ich gemeint.
GR-Sitzung 27.3.2003