Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf

- S.147

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- 517 -

Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
StR Mag. Oppitz-Plörer: In der Mag.-Abt. V, Frauenförderung
und Familie, Senioren wird bereits an dieser Broschüre gearbeitet. Ein Teil
der Grundlage ist diese angesprochene Vorarlberger Broschüre. Wir haben
aber auch die Wiener Sicherheitsbroschüre und versuchen aus beiden Broschüren das Beste herauszuholen. Wir haben bereits mit dem Zuständigen
Kontakt vor Ort aufgenommen, um gerade im Bereich der Selbstverteidigungskurse ein Angebot anzufügen.
Wir sollten meiner Meinung nach die Kurse nicht selber anbieten, sondern nur weitervermitteln, wo diese Kurse durchgeführt werden.
Es wird auch in den Schulen - ich weiß das von der Schule meines Sohnes in der dritten Klasse in Zusammenarbeit mit dem Judozentrum Sparkasse
Innsbruck, das qualitativ hochwertige Kurse anbietet, dieses Angebot gegeben. Im Judozentrum Sparkasse Innsbruck gibt es getrennt für Burschen
und für Mädchen die Möglichkeit, gewisse Techniken und Selbstverteidigungstechniken zu erlernen. Diese Kurse werden auch bereits von den
Lehrpersonen in der Schule begleitet.
Nachdem man nicht alles selbst neu erfinden muss, haben wir
auch mit den Herausgebern der Vorarlberger Broschüre Kontakt aufgenommen und haben diesen einen Tipp hinsichtlich unseres FrauenNachttaxis gegeben. In der Vorarlberger Broschüre steht, wenn eine Frau
von einem Taxifahrer oder einer Taxifahrerin nach Hause gebracht wird,
soll die Frau die Bitte äußern, dass das Taxi so lange warten soll, bis die
Frau im Haus ist. Ich habe den Vorarlbergern unser Projekt des FrauenNachttaxis näher bringen können. So versuchen wir mit allen, nachdem
man nicht immer Neues bieten muss, sondern auch auf altes zurückgreifen
kann, gegenseitig diese Broschüre noch dieses Jahr herauszubringen. Ich
glaube die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung ist richtig. (Beifall von Seiten der Fraktion "Für Innsbruck")

GR-Sitzung 27.3.2003