Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.226
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Frage 2a:
Wie viele davon fallen aufgrund eines bewilligten Ansuchens für einen geringeren
Betreuungsbeitrag in folgende Rubriken der Bemessungsgrundlage, die seit diesem Schuljahr 2022/23 gilt?
Im derzeitigen Kinderverwaltungsprogramm ist eine Auswertung zwischen
Ehe- oder Lebensgemeinschaft und AlleinerzieherInnen nicht möglich.
Daher können nur die Zahlen der Ermäßigung gesamt für die Mittelschulen
bekannt gegeben werden:
Tarif 2: 22 ZahlerInnen
Tarif 3: 38 ZahlerInnen
Tarif 4: 9 ZahlerInnen
Frage 3:
Wie lässt sich die Umstellung auf die neue Tarifberechnung der Betreuungsbeiträge
mit dem gegebenen Verrechnungssystem seit Schulbeginn durchführen?
Antwort:
Die Änderung der Einkommensgrenzen wird nicht in der Kinderverwaltungssoftware erfasst.
Frage 4:
Welche systemischen Umstellungen sind notwendig, wenn - wie politisch anvisiert zum kommenden Schulbeginn auch die Mittagessen nach gestaffelten Tarifen verrechnet werden würden?
Antwort:
Etwaige Änderungen hinsichtlich der Verrechnung der Mittagessen müssten
ausschließlich über den Vertragspartner der Mag.-Abt. I, Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, abgewickelt werden.
Anmerkung:
Alle Zahlen und Auswertungen beziehen sich auf die Vorschreibung Dezember 2022! Eine
tagaktuelle Auswertung von Daten, welche die Vorschreibung betreffen (z. B. Ermäßigungen) ist im derzeitigen Kinderverwaltungsprogramm nicht möglich.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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