Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf

- S.228

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Frage 2:

Muss für die parteiübergreifende Gründung eines Klubs nicht der Gemeinderat
seine Zustimmung erteilen?

Antwort:

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, gehören die aus dem Klub "Georg Willi die Innsbrucker Grünen" ausgetretenen Gemeinderatsmitglieder immer noch
der Gemeinderatspartei "Georg Willi - die Innsbrucker Grünen" an und daher
ist für deren Klubgründung nach § 13a Abs. 1 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) keine Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.
§ 13a Abs. 1 IStR sieht das Erfordernis der Zustimmung des Gemeinderates
nur für die Klubbildung von Gemeinderatsmitgliedern, die nicht derselben Gemeinderatspartei angehören, vor.

Frage 3:

Wird "Lebenswertes Innsbruck" nun trotz dieser neuen Entwicklungen weiterhin als
Gemeinderatsklub geführt?

Antwort:

Ja.

Frage 4:

Erhält der Klub "Lebenswertes Innsbruck" eine Klubförderung? Wenn ja, wie viel?

Antwort:

Ja. Der Klub "Lebenswertes Innsbruck" erhält einen entsprechenden Anteil
der allgemeinen Parteienförderung nach Punkt 2 der Richtlinie der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die Förderung der Gemeinderatsparteien geregelt wird.

Frage 5:

Werden die Kosten der nach der GOGR einem Klub zustehenden DienstnehmerIn
im vollem Beschäftigungsausmaß abgegolten?

Antwort:

Ja. Nach § 14 Abs. 5 GOGR werden einem Klub die Personalkosten eines
Dienstnehmers im vollen Beschäftigungsausmaß finanziell abgegolten, wenn
dem Klub bis zu fünf Mitglieder des Gemeinderates angehören. Diese Voraussetzungen liegen beim Klub "Lebenswertes Innsbruck" vor.

Frage 6:

Erhält die Klubobfrau bzw. der Klubobmann eine Funktionsentschädigung?

Antwort:

Ja. Die Klubobfrauen und Klubobmänner erhalten nach § 14 Abs. 6 GOGR
(außer im Falle, dass sie Mitglieder des Stadtsenates sind) eine Entschädigung, die 50 v. H. der Entschädigung eines Mitgliedes des Gemeinderates beträgt. Dies sind derzeit € 1.052,-- brutto.

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