Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.239
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Mit der 19. StVO-Novelle, BGBl. 519/1994 fiel die Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in die Zuständigkeit der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich. Davor bestand für die Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde.
Der Gemeinderat war daher erst ab Inkrafttreten (01.10.1994) dieser Novelle
zuständig für die Erlassung von Verordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Das Datum bei den Zonen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet wurden (in kursiver Schrift), ist das jeweilige Kundmachungsdatum.
Frage 3:
Wurden Tempo-30-Zonen auch wieder aufgehoben, und wenn ja, um welche
Tempo-30-Zonen handelte es sich bzw. wann wurden selbige Zonen vom Gemeinderat wieder aufgehoben?
Antwort:
Nein.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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40 min