Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.240
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(zu Punkt 52.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 10.02.2023
Kommunales Investitionsprogramm (KIP), rechtliche Grundlage für Förderanträge;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/9/2023;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 25.01.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
und Beteiligungsunternehmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.01.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In der Anfragebeantwortung Zahl: Maglbk/41563/GfGR-AF/119/2022 teilt der Bürgermeister
mit:
Frage 1:
Aufgrund welchen Beschlusses des Innsbrucker Gemeinderates wurde entschieden, dass € 1.880.369,90 für die Sanierung Wohn- und Geschäftsgebäude Haydnplatz 5 beantragt werden?
Antwort:
Die in den Fragen 1 bis 8 genannten Bauprojekte wurden durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen. Diese Bauprojekte wurden
im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) 2020 eingereicht.
Die Investitionskosten und Förderprozentsätze wurden in den Förderanträgen
nach dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht angegeben, um das Risiko für
allfällige Rückzahlungen zu minimieren.
Somit gibt der Bürgermeister zu, dass ein Risiko für allfällige Rückzahlungen besteht.
Schlimmstenfalls müssen sämtliche beantragten Fördergelder aus dem KIP 2020 zurückgezahlt werden. Eine Rechtssicherheit für die Stadt Innsbruck, dass € 16,7 Mio. Fördergelder
nicht zurückbezahlt werden müssen, gibt es somit keine.
Ebenso konnte oder wollte der Bürgermeister nicht ausreichend beantworten, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Förderungen für die vom Gemeinderat beschlossenen Projekte beantragt wurden.
Frage 1:
Welches Risiko besteht für die Stadt Innsbruck für gegenständliche allfällige Rückzahlungen? (KIP 2020)