Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Protokoll.pdf
- S.243
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Frage 12:
Wann hat der Gemeinderat den Bürgermeister beauftragt, für den Neubau Halle
und Zubau Verwaltung Berufsfeuerwehr € 3.380.000 aus dem KIP 2020 zu beantragen? (Datum des Gemeinderatsbeschlusses)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 13:
In der Anfragebeantwortung vom 15.12.2022 Maglbk/41563/GfGR-AF/119/2022,
teilen Sie die Rechtsmeinung, dass Sie gemäß § 42 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) befugt sind, alleine darüber zu entscheiden für welche Projekte die Stadt Innsbruck Förderanträge stellt. Dem § 42 IStR ist diese Befugnis
nicht zu entnehmen, da die Verwendung von Finanzmitteln der Stadt Innsbruck ab
€ 25.000,-- Beschlüsse des Stadtsenates bzw. Gemeinderates benötigt. Bestätigen
Sie Ihre Rechtsmeinung?
Antwort:
Die Selektion erfolgte grundsätzlich auf Basis der vom Gemeinderat beschlossenen Projekte. Anträge auf Gewährung eines kommunalen Investitionszuschusses sind von den berechtigten AntragstellerInnen an die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) zu richten.
Laut Durchführungsbestimmungen zum KIP 2020 sind Förderansuchen vom
berechtigten Vertreter der Gemeinde zu unterfertigen. Nach § 42 Innsbrucker
Stadtrecht vertritt der Bürgermeister die Stadt nach außen in allen Angelegenheiten.
Die Verwendung von Finanzmitteln (Mittelaufbringung und Mittelaufwendungen) richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Stadtrechts der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), wobei insbesondere die §§ 51 und 59 für
Vorhaben und Ausführung des Voranschlages zur Anwendung gelangen.
Frage 14:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 13.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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