Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

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3.

ZI. MagIbk/37597/RA-VL-GU/1
zu ZI. GfGR/47/2021
Erstellung einer Grillplatzordnung, Änderung der Verordnung
zum Schutze der städtischen
Parkanlagen und der städtischen
Spielplatzordnung

Abänderungsantrag von GRin Dengg:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Punkt 7 in der Grillplatzordnung soll um
folgenden Satz erweitert werden:
Die Reservierung einer Grillstelle ist für den
Zeitraum von 10:00 bis 16:00 Uhr und für
den Zeitraum von 16:00 bis 22:00 Uhr möglich, wobei von einer antragstellenden Person pro Tag nur einer der beiden Termine
reserviert werden kann.
Dengg, Lassenberger und Federspiel, alle
eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Vorstehender Abänderungsantrag von
GRin Dengg zu Punkt 7 in der Grillplatzordnung wird angenommen.

Ergänzungsantrag von StRin Mag.a Mayr:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es soll eine Evaluierung nach der abgelaufenen Saison mit 30.11.2023 erfolgen. Die
allenfalls für die nächste Saison hinzukommenden Grillstellen sollen dann in die Grillplatzordnung mitaufgenommen werden.
Mag.a Mayr, eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Vorstehender Ergänzungsantrag von StRin
Mag.a Mayr wird angenommen.
4.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
7 Stimmen):
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
5.

1.

Der Gemeinderat beschließt den in der
Beilage 1 angeschlossenen Entwurf einer Grillplatzordnung - mit der vorstehend angeführten Abänderung in
Punkt 7.

2.

Der Gemeinderat beschließt den in der
Beilage 2 angeschlossenen Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung zum Schutze der städtischen
Parkanlagen geändert wird.

3.

Der Gemeinderat beschließt den in der
Beilage 3 angeschlossenen Entwurf einer Verordnung, mit der die Spielplatzordnung geändert wird.

4.

Der Gemeinderat beauftragt die Mag.Abt. I, Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik, für die Reservierung der Grillstellen das digitale Reservierungssystem "e-Termin" einzusetzen.

GR-Sitzung 23.03.2023

IV 3635/2023
Österreichisches Rotes Kreuz Freiwillige Rettung Innsbruck - Finanzierungsbeteiligung
Neubau des Vereinsstandortes
Rotes Kreuz Innsbruck und der
städtischen Spielplatzordnung

Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Stadtsenates vom 15.02.2023:

Hauptwohnsitzkampagne 2023

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FI,
FPÖ, FRITZ und GERECHT, 16 Stimmen;
einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.03.2023:
1.

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschließt, dem Verein
"Österreichisches Rotes Kreuz - Freiwillige Rettung Innsbruck" für den Neubau des Betriebs- und Rettungsdienststandortes am Sillufer 3/3a (Basis der
im Juni 2022 durchgeführte Architekturwettbewerb) laut aktualisierter Gesamtkostenschätzung in Höhe von
€ 32.905.507,-- einen Finanzierungsbeitrag in der Höhe von € 8.152.806,-zu gewähren.

2.

Der Finanzierungsbeitrag ist gemäß
beigeschlossenem Tilgungsplan auf
30 Jahresraten aufzuteilen, wobei die
Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung