Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.12
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25.
KA 11795/2022
1.2 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails überholen
bzw. Teile davon überholt sind.
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
III. Quartal 2022
1.3 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails gegenseitig aufheben.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Kontrollausschusses vom
07.03.2023:
Beiliegender Kurzbericht vom 07.03.2023
wird zur Kenntnis genommen.
26.
Prüfung der dienst- und besoldungsrechtlichen Situation der
vormaligen Amtsvorständin für
Personalwesen nach der Rücknahme der Auflösung des Amts
für Personalangelegenheiten
durch den Kontrollausschuss
1.4 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails gegenseitig widersprechen bzw. sich widersprechende Inhalte
aufweisen.
2.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und ALI, 12 Stimmen):
Antrag des Kontrollausschusses vom
14.03.2023:
Das weitere Ergebnis der Prüfung hinsichtlich der dienst- und besoldungsrechtlichen
Situation der vormaligen Amtsvorständin,
Katharina Bonauer, MA, nach der Rücknahme der Auflösung des Amtes für Personalangelegenheiten durch den Kontrollausschuss, wird dem Gemeinderat datenschutzkonform zur Kenntnis gebracht.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und ALI, 12 Stimmen):
Antrag von GR Mag. Stoll in der Sitzung des
Kontrollausschusses am 14.03.2023 eingebracht:
1.
Die dem Kontrollausschuss nunmehr
vorliegenden Verträge, Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und
E-Mails betreffend das Dienstverhältnis
von
zur Stadt Innsbruck werden von einem Sachverständigen aus den Bereichen Arbeitsrecht/Dienstrecht gesamthaft überprüft.
Dabei soll geklärt werden,
1.1 ob und inwieweit sich die Verträge,
Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und E-Mails ergänzen.
GR-Sitzung 23.03.2023
Die dem Kontrollausschuss nunmehr
vorliegenden Verträge, Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und
E-Mails betreffend das Dienstverhältnis
von
zur Stadt Innsbruck werden von einem Sachverständigen aus den Bereichen Arbeitsrecht/Dienstrecht gesamthaft überprüft,
insbesondere ob und inwieweit
2.1 die Verträge, Vereinbarungen, Ergänzungen, Aktenvermerke und EMails den Sachverhalt der Sittenwidrigkeit erfüllen.
2.2 Teile der Verträge, Vereinbarungen,
Ergänzungen, Aktenvermerke und
E-Mails den Sachverhalt der Sittenwidrigkeit erfüllen.
3.
Der Gemeinderat beauftragt diesbezüglich die Magistratsdirektorin, drei
Sachverständige aus dem Bereichen
Arbeitsrecht/Dienstrecht namhaft zu
machen und dem Stadtsenat zur Beratung und Beauftragung vorzulegen.
Antrag GR Mag. Stoll im Gemeinderat
eingebracht:
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen GRÜNE,
7 Stimmen)
Herr Bürgermeister wird beauftragt, in Absprache mit der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, dem Stadtsenat umgehend
drei Vorschläge zur Bestellung eines externen Rechtsanwaltes als Rechtsvertreter für
die Stadt Innsbruck für die weitere Vorge-