Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.29

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Beilage 2
Entwurf
Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom ….,
mit der die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom ……)

Art. I
Die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen (Gemeinderatsbeschluss vom
02.04.1970 in der Fassung der Beschlüsse vom 23.06.1976, 26.02.1987, 21.10.1999,
23.05.2001, 30.03.2006, 30.09.2008, 18.06.2009, 14.04.2011, 18.06.2015, 23.03.2017,
26.04.2018 und vom 16.07.2020) wird wie folgt geändert:
1.

Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
„Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBl. Nr.
53, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2022, sowie gemäß § 6a Abs. 2a des
Landes-Polizeigesetzes, LGBl. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.
161/2020, wird verordnet:“

2.

In § 2 hat der Absatz 8 zu lauten:
„(8) Das Anlegen oder Unterhalten von Feuerstellen sowie die Benützung von Grill- und
Kochgeräten sind in den Parkanlagen untersagt. Hievon ausgenommen ist die Benützung
von Grillgeräten auf den durch die Stadt Innsbruck für diese Zwecke ausgewiesenen
Grillstellen in der Zeit vom 15.03. bis 30.11. eines jeden Jahres jeweils täglich von 10:00
bis 22:00 Uhr nach vorheriger Reservierung einer Grillstelle beim Stadtmagistrat. Die
Grillgeräte dürfen ausschließlich mit Grillkohle betrieben werden.“

3.

In § 11 erster Satz wird die Zeichenfolge „LGBl. Nr. 138/2019“ durch die Zeichenfolge
„LGBl. Nr. 81/2022“ ersetzt.

4.

In § 11 zweiter Satz wird die Zeichenfolge „LGBl. Nr. 5/2020“ durch die Zeichenfolge
„LGBl. Nr. 161/2020“ ersetzt.
Art. II

Diese Verordnung tritt mit 01.05.2023 in Kraft.

Für den Gemeinderat:

Der Bürgermeister e.h.