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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.40

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Im bestehenden Pachtvertrag mit der IIR war unter anderem die folgende Formulierung enthalten:
„Die IIR verpflichtet sich darüber hinaus, der Stadt Innsbruck, MA IV, Referat Wirtschaft und Tourismus,
jährlich einen entsprechenden Bericht über die Zutrittszahlen zum Stadtturm und der öffentlichen WCAnlage vorzulegen. Die Vertragsparteien kommen überein, nach Ablauf von zwei Jahren auf der
Grundlage der von der IIR offen zu legenden Zahlen gemeinsam die betriebswirtschaftliche Entwicklung zu untersuchen und zu evaluieren.“

Auf Rückfrage der Kontrollabteilung bei der betroffenen Dienststelle der MA IV
stellte diese die Besucherzahlen der vergangenen Jahre bereit. Gemäß der erhaltenen Datenmeldung frequentierten den Stadtturm zuletzt im Jahr 2019 insgesamt
102.645 Besucher. Die Zutrittszahl für die WC-Anlage wurde für das Jahr 2019 mit
52.100 Personen bekannt gegeben. Hierbei war allerdings anzumerken, dass Besucher des Stadtturms die öffentliche WC-Anlage in der Altstadt unentgeltlich benutzen konnten.
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Die im Pachtvertrag formulierte Untersuchung bzw. Evaluierung der betriebswirtschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage der von der IIR offen zu legenden Zahlen nach Ablauf von zwei (Betriebs-)Jahren hat nach Auskunft der Fachdienststelle
bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt nicht stattgefunden. Eine derartige Evaluierung erschien der Kontrollabteilung aus den folgenden Gründen dringend angebracht:
 Die gemeldeten Besucherzahlen dokumentierten in den vergangenen Jahren
eine deutliche Steigerung.
 In den vergangenen Jahren kam es naturgemäß auch zu Preiserhöhungen für
den Besuch des Stadtturms.
 Seit dem Jahr 2018 wurde durch die Stadt aufgrund der maßgeblichen landesgesetzlichen Änderungen keine Vergnügungssteuer auf die Eintrittserlöse des
Stadtturms mehr vorgeschrieben. Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass die Vorschreibung der Kriegsopferabgabe infolge Abschaffung seitens des Landesgesetzgebers bereits ab 01.01.2015 eingestellt worden
war. Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass für das Jahr 2017 von
der Stadt an die IIR insgesamt ein Betrag von € 29.477,62 an Vergnügungssteuer
vorgeschrieben worden ist.
Alle von der Kontrollabteilung aufgezählten Punkte waren mit einer Erhöhung der
Eintrittserlöse (bzw. der gesamten Umsatzerlöse) und einer deutlich positiven Beeinflussung der Ertrags-/Aufwandsrelation der IIR aus der Bewirtschaftung des
Stadtturms und der öffentlichen WC-Anlage verbunden.

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Im Zusammenhang mit dem bestehenden Pachtvertrag betreffend den Stadtturm
und die öffentliche WC-Anlage Altstadt sprach die Kontrollabteilung an die zuständige Fachdienststelle (MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) die folgenden Empfehlungen aus:
 Nach Einschätzung der Kontrollabteilung sollte die vorgesehene betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der Grundlage der von der
IIR bereitzustellenden Zahlen nachgeholt und vorgenommen werden.
Dabei könnte die aktuelle Einnahmen-/Ausgabensituation erhoben werden. Dies
unter Berücksichtigung der deutlich gestiegenen Besucherzahlen, der von der IIR
durchgeführten Eintrittspreiserhöhungen sowie des Umstandes des Wegfalls der
Kriegsopferabgabe ab 01.01.2015 und der Vergnügungssteuer ab 01.01.2018.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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