Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.42
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Abschließend verwies das Referat Wirtschaft und Tourismus wie in den Vorjahren
darauf, dass die Vertragspartner ehestmöglich in vertiefende Verhandlungen zur
Evaluierung des Bestandsvertrages eintreten werden. Dies unter Berücksichtigung
der angeführten Begleitumstände und der geplanten Investitionen.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung Jahresrechnung 2019 der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 05.10.2020)
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Die Kontrollabteilung überprüfte unter anderem die Weiterverrechnung von Darlehensannuitäten für das Objekt Domanigweg 3. Da die Mieterin dieses Objekt mit
Stichtag 30.04.2019 zurückstellte, wurden ab diesem Zeitpunkt die Darlehensannuitäten nicht mehr an die Mieterin verrechnet. In diesem Zuge stellte die Kontrollabteilung fest, dass diese Liegenschaft von der Stadt Innsbruck bereits Ende des Jahres 2002 anlässlich der Gründung der IIG KG in diesen Rechtsträger eingebracht
worden ist. Dies traf im Übrigen auch auf die Liegenschaften Pradlerplatz 6, Dürerstraße 12 (Wohnheim Pradl) und Reichenauer Straße 123 (Wohnheim Reichenau)
zu. Die in Verbindung mit diesen Liegenschaften zum damaligen (Einbringungs-)
Zeitpunkt bestehenden Finanzschulden verblieben allerdings bei der Stadt.
Somit ergab sich die nach Einschätzung der Kontrollabteilung eigentümliche Situation, dass zwar das schuldendeckende Vermögen in Form der betroffenen Liegenschaften an die IIG KG übertragen worden ist. Die dahingehenden Finanzschulden
(Gesamtsumme Aushaftung per 31.12.2019: € 8.550.602,89; Gesamtsumme Annuitätendienst im Jahr 2019: € 329.137,82) hafteten allerdings bei der Stadt aus.
Die Kontrollabteilung empfahl dem damaligen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen. Gegebenenfalls war
mit der IIG KG über eine Schuldübernahme dieser Darlehen zu verhandeln.
Die Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling der MA IV informierte im vergangenen Jahr zu dieser Angelegenheit darüber, dass Beratungen zwischen der
Fachdienststelle sowie die IIG KG und in weiterer Folge im städtischen Finanzbeirat
sowie im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen positiv verlaufen
seien. Letztlich wurde in der Sitzung des Stadtsenates vom 16.11.2021 beschlossen, die vier betroffenen WBF-Darlehen an die IIG KG zu übertragen. Die im Zusammenhang mit dieser Übertragung stehende Aushaftungssumme per 31.12.2021
belief sich auf insgesamt € 7.996.046,22.
Die von der Kontrollabteilung ausgesprochene Empfehlung wurde somit beschlussmäßig umgesetzt. Für eine vollständige Umsetzung der Anregung war nach Meinung der Kontrollabteilung aus vertragsrechtlicher Sicht noch die Aus- und Unterfertigung von Schuld- bzw. allenfalls Erfüllungsübernahme-Vereinbarungen erstrebenswert.
Dazu teilte der Leiter des Referates Haushaltswesen und Controlling nach nochmaliger Prüfung mit, dass ergänzende vertragsrechtliche Schritte aus seiner Sicht nicht
mehr notwendig seien. Dies wurde von ihm anhand der erfolgten Beschlussfassungen, der durchgeführten Abänderungen des Darlehensnehmers auf den maßgeblichen Kreditkonten sowie der vorliegenden Korrespondenzen zwischen Stadt/IIG
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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