Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.43

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KG/Bank argumentativ untermauert. Es könne somit davon ausgegangen werden,
dass die Darlehen ordnungsgemäß an die IIG KG übertragen worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Amtes der Bau- und Feuerpolizei
(Bericht vom 28.01.2021)

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Der Rechnungsabschluss des Jahres 2019 dokumentierte im UA 131010 – Bauund Feuerpolizei Einnahmen aus Gebühren für sonstige Leistungen (Vp.
2/131010+815000) mit einem lfd. Anordnungssoll von € 54.862,99 (2018:
€ 60.355,16). Bei diesen vorgeschriebenen Beträgen handelte es sich inhaltlich um
so genannte Inspektions-Gebühren. Veranstalter hatten diese an den Stadtmagistrat zu bezahlen, wenn Brandsicherheitswachdienste unter Beteiligung eines feuerpolizeilichen Sachverständigen abgehalten wurden.
Für die Kontrollabteilung auffallend war der auf dieser Vp. zum Jahresende 2019
bestehende einnahmenseitige schließliche Rest von € 2.502,75. Hinsichtlich dieses
Restes führte die Kontrollabteilung eine Verifizierung über dessen Zusammensetzung durch. Dabei zeigte sich, dass ein wesentlicher Teil dieses schließlichen Restes von € 1.278,96 im Jahr 2020 bezahlt worden ist. Der verbleibende Gesamtbetrag
von € 1.223,79 bezog sich auf 4 Inspektionsgebühren-Vorschreibungen der Jahre
2013, 2016, 2017 und 2019.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt der Bau- und Feuerpolizei als Anordnungsberechtigte der betreffenden Vp. bezüglich dieser Vorschreibungen von Inspektionsgebühren einen allfälligen Abschreibungsbedarf zu prüfen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 berichtete die Fachdienststelle in Abstimmung mit dem Referat Budgetabwicklung der MA III, dass die empfohlene Bereinigung vollzogen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

23

Für die unter Beteiligung eines feuerpolizeilichen Sachverständigen abgewickelten
Brandsicherheitswachdienste erhielten die dienstausführenden Mitarbeiter des Amtes der Bau- und Feuerpolizei als Vergütung so genannte „Inspektionsgebühren“
ausbezahlt. Die dahingehende Entlohnung entsprach den an die betroffenen Veranstalter vom Amt weiterverrechneten Tarifen. Aus diesem Grund saldierten sich die
diesbezüglichen Personalaufwendungen der Stadt mit den aus der Vorschreibung
erzielten Einnahmen.
Die Kontrollabteilung erläuterte im Bericht im Detail die „Überleitung“ der seit
01.11.2019 zur Anwendung gelangten Tarife hin zu den an die jeweiligen Bediensteten ausbezahlten Inspektionsgebühren.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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