Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.50
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In Anbetracht des herannahenden Ablaufs des Kündigungsverzichtes der Stadt Innsbruck per 31.12.2021 rief die Kontrollabteilung diese Angelegenheit beim Amt für
Sport stellvertretend für die betroffenen städtischen Fachdienststellen in Erinnerung.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme berichtete das Amt für Sport u.a. darüber,
dass die OSVI mit dem betroffenen Grundstückseigentümer im Austausch stand.
Dies im Zuge der OSVI-Masterplanentwicklungen und der zu aktualisierenden Homologierung der Bob-, Rodel- und Skeletonbahn.
Im vergangenen Jahr informierte das Amt für Sport über den aktuellen Stand der
Projektplanungen der OSVI zur Wiedererreichung der im Jahr 2024 auslaufenden
Homologierung für die Olympia Bob-, Rodel- und Skeletonbahn. Für den weiteren
Fortgang in dieser Sache verwies das Amt für Sport auf die damals in Gang befindlichen Grundstücksverhandlungen.
Aktuell bestätigte das Amt für Sport, dass auf der Grundlage der Verhandlungen
letztlich ein neuer Bestandvertrag zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer abgeschlossen worden ist. Der Grundstückseigentümer lehnte einen Tausch
oder einen Verkauf der Grundstücksflächen ab. In diesem Zuge sei die Übereinkunft
getroffen worden, dass der anfallende jährliche Bestandzins künftig von der OSVI
bedeckt werde. Der dafür notwendige Unterbestandsvertrag zwischen der Stadt und
der OSVI war zum Zeitpunkt der gegenständlichen Follow up – Einschau ausverhandelt. Die Unterzeichnung dieses Unterbestandsvertrages stand für einen endgültigen Abschluss dieser Angelegenheit noch aus.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
Prüfung Entwurf Rechnungsabschluss 2020 der Stadt Innsbruck
(Bericht vom 30.09.2021)
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Die Stadt Innsbruck beanspruchte bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) unter anderem auch 15-jährige endfällige Ausleihungen. Die Fachdienststelle schlug
diesen Ausstattungsvorschlag in Zusammenarbeit mit einem externen Berater, dem
externen Controller des Finanzbeirates der Stadt Innsbruck, unter Angabe fachlicher
Begründungen vor. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag im Wege seiner Beschlussfassungen.
Bereits bei den vorjährigen Prüfungen der Jahresrechnungen 2018 und 2019 richtete die Kontrollabteilung bezüglich dieser endfälligen Finanzierungstranchen eine
Empfehlung an die (damalige) MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft.
Dabei regte sie an, budgetär mögliche und allenfalls umsetzbare Tilgungs- bzw. Ansparkonzepte in Erwägung zu ziehen. Dies unter Einbindung des externen Controllers und des städtischen Finanzbeirates.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
unter anderem, dass vom damaligen Finanzdirektor in der Sitzung des städtischen
Finanzbeirates vom 08.11.2018 ein „Ansparmodell in Form einer Rücklagenbildung“
in Aussicht gestellt worden ist.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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