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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.55

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36

Im Zuge der Prüfung der zur Verfügung gestellten Anlagespiegel stellte die Kontrollabteilung fest, dass zum einen die Anschaffungs- und Herstellungskosten des
Bauprojektes „SUMSI-Welt“ (Informationseinheit über Bienen) zum 31.12.2019 mit
einem um rd. € 29,2 Tsd. erhöhten Betrag erfasst worden sind. Dieses Bauprojekt
wurde nämlich zur Gänze subventioniert und zum 31.12.2018 bereits mit einem
Buchwert von € 1,00 ausgewiesen.
Zum anderen waren im Anlagespiegel 2018 im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen irrtümlicherweise Beträge des Vorjahres erfasst. Infolgedessen sind die
Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 01.01. mit einem Wert von - € 1.971,43
(anstatt - € 757,29) sowie die Wertpapierzuschreibung mit einem Betrag von
€ 1.214,14 (anstatt € 0,00) ausgewiesen worden.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Anlagespiegel 2019 die
Entwicklung der kumulierten Abschreibung in Bezug auf die Position 0440 Maschinen nicht fehlerfrei dargestellt war. Dies deshalb, da die Summe der kumulierten
Abschreibung 2018 von rd.€ 56,3 Tsd. zuzüglich der Jahresabschreibung 2019 von
rd. € 5,0 Tsd. nicht der Summe der kumulierten Abschreibung des Jahres 2019 von
rd. € 63,2 Tsd. entsprach.
Aufgrund der getroffenen Feststellungen wurde die Empfehlung ausgesprochen, bei
der Erarbeitung des Anlagespiegels besonderes Augenmerk auf die ordnungsgemäße Erfassung der Werte des Vorjahres sowie auf die Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens des laufenden Jahres zu legen, um die wertmäßigen
Veränderungen im Anlagespiegel fehlerfrei abzubilden.
In seiner Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2021 sicherte der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ im Konnex damit eine Bereinigung im Rahmen der Neuerstellung der Bilanz zu.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde mittlerweile nachgekommen und
der Anlagespiegel 2021 entsprechend korrigiert.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

37

Die Einschau in die Entgeltaufstellung des Kreditinstitutes I zeigte, dass jährlich eine
Provision in Höhe von 0,5 % für die Bereitstellung eines Kontorahmens verrechnet
wurde. Für das Wirtschaftsjahr 2019 hat diese Bereitstellungsprovision Ausgaben in
Höhe von gesamt € 1,0 Tsd. verursacht, was auf einen (vereinbarten) Kontorahmen
in Höhe von € 200,0 Tsd. hat schließen lassen.
Aufgrund der seit Jahren auf diesem Girokonto ausgewiesenen ausreichend vorhandenen Liquidität hat die Kontrollabteilung angeregt, sich mit dem betreffenden
Kreditinstitut in Verbindung zu setzen, um die Bereitstellung eines Kontorahmens zu
thematisieren bzw. den in Rede stehenden Dienst der Entgeltaufstellung zu entziehen. Laut einst erhaltener Stellungnahme werde „ein Beratungsgespräch bei der
Bank folgen“.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2021 erhielt die Kontrollabteilung die Auskunft,
dass die Antwort des Bankberaters bezüglich einer möglichen Reduktion des Entgeltes für die Bereitstellung des Kontorahmens noch ausständig sei.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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