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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.66

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Textziffer

Die Kontrollabteilung empfahl – in Anlehnung an die Stadt Innsbruck sowie den Reisegebührenvorschriften für Bedienstete des Landes, der Gemeinden und der
Gemeindeverbände (Tiroler Reisegebührenvorschrift – TRGV) – einen Höchstbetrag für die Nächtigungskosten festzulegen (vgl. § 8 Abs. Abs. 5 TRGV bzw. Richtlinien für die Reisetätigkeit der städtischen Bediensteten).
Der Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“ nahm in der schriftlichen Stellungnahme des
Anhörungsverfahrens die Empfehlung zur Kenntnis.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2021 wurde seitens des Alpenzoos argumentiert,
dass eine Reisegebührenvergütung in Zukunft analog der (noch nicht umgesetzten)
Managerrichtlinien verankert werden sollte. Aufgrund der zusätzlichen Belastungen,
wie z.B. eines erneuten Lockdowns konnte seinerzeit mit der Umsetzung jedoch
noch nicht begonnen werden.
Zu dieser Textziffer wurde im aktuellen Stellungnahmeverfahren der diesjährigen
Follow-up Einschau 2022 auf die noch zu erstellenden Managerrichtlinien verwiesen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Neben den Reisekosten (z.B. Flugtickets, Hotel- und Taxi- und Mietautokosten) wurden auch die ausbezahlten Nächtigungs- und Taggelder auf dem Aufwandskonto
Tagungen und Exkursionen verbucht. Auf den jeweiligen Lohnkonten der Dienstnehmer wurden die entsprechenden Bezüge nicht ausgewiesen. Die Lohnkontenverordnung (StF: BGBl. II Nr. 256/2005) in der geltenden Fassung normiert jedoch,
dass auch nicht steuerbare Leistungen, soweit es sich um Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder handelt, im Lohnkonto aufzunehmen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, künftig die Bestimmungen der erwähnten
Lohnkontenverordnung umzusetzen. Im Anhörungsverfahren nahm der Alpenzoo
die Empfehlung zur Kenntnis.
Der Umsetzungsstand wurde mittels dem Follow up 2021 nachgefragt. Demnach
wurde in der Lohnverrechnung daran gearbeitet, die Bestimmung der Lohnkontenverordnung einzuhalten.
Im Zuge der Follow up Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass
seit dem Jahr 2023 die entsprechenden Daten auf dem jeweiligen Lohnkonto ausgewiesen werden. Ein aussagekräftiger Nachweis wurde diesbezüglich jedoch nicht
erbracht. Die Kontrollabteilung hält ihre Empfehlung daher aufrecht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.


54

Hinsichtlich der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen stellte sich für die
Kontrollabteilung die grundsätzliche Frage, ob der Alpenzoo dem Geltungsbereich
des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) unterstellt sein könnte bzw. dem
zum Zeitpunkt des Baubeginns der Geiervoliere bis zum 21.08.2018 geltendem

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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