Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.68
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Textziffer
die Auszahlung mehr als einmalige Überschüsse in der Gestion des Förderungswerbers ergeben oder erwarten lassen“.
Dazu berichtete das Referat Subventionen, Kosten- und Leistungsverrechnung im
Zuge der aktuellen Follow up – Einschau, dass diesbezügliche Abstimmungen mit
dem Land Tirol in die Wege geleitet worden sind, insbesondere mit der Zielsetzung
mehrjährige gemeinsame Förderverträge mit dem Verein „Alpenzoo Innsbruck-Tirol“
abzuschließen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Prüfung ISD-Stadtteilzentren
(Bericht vom 20.09.2021)
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Gemäß § 3 des zum Prüfungszeitpunkt aufrechten Gesellschaftsvertrages beinhaltete das Aufgabenspektrum der ISD neben „Wahrzunehmenden Aufgaben“ und
„Sonstigen Tätigkeiten“ noch einige weitere Aufgaben, wie bspw. die Führung von
Kommunikationseinrichtungen, der Betrieb von Jugendzentren, die Versorgung von
Schulen, Kindergärten und Schülerhorten mit Verpflegung (Mittagessen) sowie auch
die Führung von Stadtteilzentren.
Da die Führung von Stadtteilzentren bisher noch keinen Eingang in den in Rede
stehenden Rahmenvertrag gefunden hat, erschien eine Prüfung der Finanzierungsvereinbarung geboten. Eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Bestimmungen betreffend die Durchführung und Verrechnung der zu besorgenden Aufgaben wäre ehestmöglich umzusetzen.
Vom ehemaligen Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens
mitgeteilt, den Rahmenvertrag zu überarbeiten und an den aktuellen Anforderungen
anzupassen.
Eine endgültige umsatzsteuerrechtliche Betrachtung der Stadtteilarbeit lag zum
Zeitpunkt der Follow up – Einschau 2021 noch nicht vor.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2022 hat die ISD ausgeführt, dass der in Rede
stehende Rahmenvertrag zwischenzeitlich adaptiert worden ist. Die wiederkehrenden Leistungen für den Bereich Stadtteilarbeit werden nunmehr auf Basis des neuen
Vertrages an die Stadt Innsbruck in Rechnung gestellt. Zudem wurde der Kontrollabteilung der betreffende Rahmenvertrag ausgehändigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Für den Betrieb der Stadtteilzentren richtete die ISD an die Stadt eine jährliche Dauerrechnung. Die Stadt leistete darauf aufbauend monatliche Teilzahlungen. Die
Kontrollabteilung hielt fest, dass sich das von der ISD gegenüber der Stadt abgerechnete Gesamtbudget auf die inhaltlichen Bereiche „Ambulante Suchtprävention
(ASP)“, „Sozialzentren“ und seit dem Jahr 2017 „Stadtteilzentren“ bezog.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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