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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.72

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Zudem ist die Grundmiete dieses Vertrages nach dem Verbraucherpreisindex (VPI
2010) wertgesichert. Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertsicherung ist die
Indexzahl des Monates der tatsächlichen Übergabe des Mietgegenstandes. Die Indexanpassung erfolgt jährlich mit 01.07. des Folgejahres. Schwankungen bis 5 %
bleiben unberücksichtigt, jedoch wird bei Überschreitung die gesamte Veränderung
voll berücksichtigt.
In der unterfertigten Betriebsführungsvereinbarung (datiert mit 29.04.2016 bzw.
19.05.2016) bezüglich Kindergarten wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass die
Stadt Innsbruck für die Dauer dieser Vereinbarung die Grundmiete, die Rücklagenkomponente lt. WGG sowie eine allenfalls darauf entfallende Umsatzsteuer in der
gesetzlichen Höhe zu tragen hat. Hingegen sind darüber hinaus gehende Kosten
zuzüglich einer allfälligen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, insbesondere die Betriebskosten, das sind laufende Abgaben, Verwaltungskosten, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Kosten der Instandhaltung vom Vertragspartner B zu bezahlen.
Die Kontrollabteilung konstatierte in diesem Kontext, dass eine allfällige Vorschreibung bzw. Rückerstattung der über die in der Betriebsführungsvereinbarung definierten Aufwendungen hinausgehenden Kosten, allen voran den Betriebskosten, an
den bzw. vom Vertragspartner B zufolge der städtischen Fachdienststelle bzw. der
städtischen Immobilientochter Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) nicht
erfolgte.
Darüber hinaus stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Beobachtungszeitraum
2019 bis 2022 der Baurechtszins (Grundmiete) entgegen der vertraglichen Vereinbarung jährlich jeweils zum 01.01. um rd. 1,50 % (2020), um ca. 1,70 % (2021) sowie um etwa 2,90 % (2022) valorisiert wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl der Geschäftsstelle Haushaltswesen und Controlling
der MA IV in Abstimmung mit dem Referat für Liegenschaftsangelegenheiten der
MA I den aufgezeigten Sachverhalt nach Maßgabe der abgeschlossenen Verträge
(Mietvertrag und Betriebsführungsvertrag) zu prüfen. Gegebenenfalls ist ein den tatsächlichen Gegebenheiten vertragskonformer Zustand herbeizuführen.
Im Anhörungsverfahren teilte die städtische Fachdienststelle mit, dass die Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt werde.
Im Rahmen des Follow up – Einschau 2022 wurde der Kontrollabteilung als Nachweis der Umsetzung eine Kopie des Zahlungseinganges der Caritas Innsbruck in
Höhe von € 178.481,27 für nicht vorgeschriebene Betriebskosten seit September
2017 bereitgestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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