Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.74

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2023 zu einem Wechsel der Leitung des Referates Einkauf und Allgemeine Servicedienste kommt. Der neue Referatsleiter werde sich auch der Thematik der Mindermengenzuschläge annehmen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

5 Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Rechnungsabschlusses 2021
der Stadt Innsbruck
64

Die Kontrollabteilung stimmte die Beschlussfassungen betreffend den Rechnungsabschluss 2020 ab. Dabei war für sie auffällig, dass zur (Sonder-)Sitzung des Gemeinderates am 27.10.2021 von der MA IV als Grundlage für die Beschlussfassung
offensichtlich wiederum der inhaltlich und ziffernmäßig unveränderte „Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2020“ zur Vorlage gelangt ist. Dieser Umstand war für die
Kontrollabteilung insofern anmerkungsbedürftig, als vom Gemeinderat bis spätestens 31. Oktober des Folgejahres eben kein „Entwurf des Rechnungsabschlusses“,
sondern ein (endgültiger) Rechnungsabschluss zur Beschlussfassung zu gelangen
hat.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen der MA IV, diesen Umstand bei künftigen Beschlussfassungen über den städtischen Rechnungsabschluss
zu berücksichtigen.
Die Fachdienststelle sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung für den
Rechnungsabschluss 2021 Folge zu leisten. Dem Gemeinderat werde zur Beschlussfassung ein Rechnungsabschluss vorgelegt, welcher allfällig vorzunehmende Korrekturen beinhaltet.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2022 nahm die Kontrollabteilug Einsicht in die
Beilagen der Sitzung des Gemeinderates vom 25.10.2022. Daraus war ableitbar,
dass in dieser Sitzung der „Rechnungsabschluss 2021“ der Stadt Innsbruck beschlossen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

65

Im Rechnungsabschlussentwurf in der Anlage 4 waren sämtliche Dienstnehmer mit
einem Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck zum 31.12. darzustellen, die aus dem
städtischen Budget bezahlt wurden, wodurch naturgemäß eine Abweichung zum
Dienstpostenplan gegeben ist. Die in der Anlage 4 angegebenen Personalkosten
entsprachen daher den Aufwendungen der Aktiven in Höhe von € 99,901 Mio. und
umfassten sämtliche Personalkosten des gesamten Wirtschaftsjahres. Somit auch
jene Kosten von unterjährig ausgeschiedenen Dienstnehmern.
Neben der Personenanzahl bzw. Köpfen waren in der Anlage 4 die Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) zum 31.12.2021 anzugeben. Das entsprechende Zahlenmaterial wurde vom Amt für Personalwesen der MA I ermittelt und dem Referat für
Haushaltswesen und Controlling der MA IV im Rahmen der Erstellung des Rechnungsabschlussentwurfes zur Verfügung gestellt.

Zl. KA-11795/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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