Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-03-23-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.84
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Textziffer
der Behörde die in einem Kalendervierteljahr entrichteten festen Gebühren quartalsweise an das Finanzamt abzuliefern hat. Als maßgebliche Termine galten daher der
15. April, der 15. Juli, der 15. Oktober und der 15. Jänner eines jeden Jahres.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt mit dem Steuerberater der Stadt als externem Fachexperten
abzuklären. Gegebenenfalls war die Gebührenablieferung von monatlich auf quartalsmäßig anzupassen.
Im Anhörungsverfahren sicherte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung nachzukommen.
Zur Follow up – Einschau 2022 berichtete das Amt für Rechnungswesen, dass die
Angelegenheit mit dem Finanzamt Innsbruck abgeklärt worden sei. Der zuständige
Sachbearbeiter des Finanzamtes habe mitgeteilt, dass die monatliche Gebührenablieferung keine Konsequenzen nach sich ziehe. Eine Umstellung auf quartalsmäßige
Ablieferung war für das Jahr 2023 vorgesehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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In jenen Bereichen, in denen eine Aufteilung der maßgeblichen Abgaben vorgesehen ist, wurde diese im Wesentlichen anhand von Excel-Formularen und -Vorlagen
gesteuert und dokumentiert.
Die Kontrollabteilung nahm eine Überprüfung des Vollzuges der Abgabenaufteilung
anhand dieser im Amt „Standesamt und Personenstandsangelegenheiten“ bestehenden Excel-Formulare und -Vorlagen vor. Die in diesen Dateien programmierten
Abgabenaufteilungen waren für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Im Bereich eines von der Stadtkasse für Barzahlungen verwendeten Formulars
ergab sich im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personalausweisen eine Diskrepanz. Für einen ausgestellten Personalausweis sah das Gebührengesetz einen
Gesamtbetrag von € 61,50 vor. Die von der Kontrollabteilung festgestellte Abweichung wirkte sich letztlich insofern aus, als von dem der ausstellenden Behörde seit
01.08.2021 zustehenden Gebührenbetrag von je € 40,13 nur € 35,00 zugeteilt worden sind.
Die Kontrollabteilung empfahl der Fachdienststelle, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Rechnungswesen zu überprüfen. Gegebenenfalls war eine rückwirkende Bereinigung zu erwägen. Dies insofern, als die
in diesem Zusammenhang irrtümlich zu viel abgeführten Gebühren an das Finanzamt durch eine Korrekturbuchung richtiggestellt werden.
Im Anhörungsverfahren teilte die Fachdienststelle sowie das Amt für Rechnungswesen mit, dass das im Referat verwendete Formular aktualisiert worden ist. Der Fehler konnte somit behoben werden. Der im betroffenen Zeitraum zu viel an das Finanzamt überwiesene Betrag belief sich auf € 748,98. Die Möglichkeit einer rückwirkenden Bereinigung befand sich damals in Zusammenarbeit mit dem Amt für
Rechnungswesen in Prüfung.
Zl. KA-11795/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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